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Videoüberwachung :
Neue Unterlagen und Hilfsmittel

Das Verfahren zur Bewilligung von Videoüberwachungsanlagen wird vereinheitlicht. Die Beauftragte für Öffentlichkeit und Datenschutz hat ein Merkblatt zur Videoüberwachung von öffentlich zugänglichem Raum publiziert.

Um der deutlich ansteigenden Zahl von Anfragen öffentlicher Organe zur Bewilligung von Videoüberwachungen verschiedenster Örtlichkeiten zu begegnen, hat die kantonale Beauftragte für Öffentlichkeit und Datenschutz, Gunhilt Kersten, Brugg, ein neues Merkblatt erlassen.

Das Merkblatt enthält detaillierte Angaben und Erläuterungen zu Sinn und Zweck einer Videoüberwachung, über die notwendige Analyse der konkreten Situation bis hin zur Vorbereitung des Gesuchs. Begleitet wird das Merkblatt von weiteren Unterlagen, einer Anleitung mit Checkliste, einem Gesuchsformular zum Ausfüllen und zwei Musterreglementen (allgemein und für Schulanlagen), die überschrieben werden können. Alle Gesuchsunterlagen sind ausführlich kommentiert.

Mit diesen Hilfsmitteln wird den öffentlichen Organen, allen voran den Gemeinden, ein Instrumentarium zur Verfügung gestellt, dass die Gesuchstellung vereinfachen und die Dauer des Verfahrens verkürzen soll. Gleichzeitig werden für den ganzen Kanton einheitliche Standards geschaffen.Die Unterlagen zum Bewilligungsgesuch für Videoüberwachungsanlagen sind abrufbar unter www.idag.ag.ch > Videoüberwachung.

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