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Verschiebung der Risikogruppen :
Jahresstatistik des kantonalen Sozialdienstes

Das deutlichste Merkmal der Sozialhilfestatistik 2000 des kantonalen Sozialdienstes sind die Verschiebungen bei den Risikogruppen. Die Zahl der Gesuchstellenden ging deutlich zurück, während die Nettokosten mit knapp 19 Mio. Franken im Rahmen des Vorjahres blieben.

Die anhaltende Verbesserung der Wirtschaftslage schlug sich in der Sozialhilfestatistik des kantonalen Sozialdienstes deutlich nieder. Während 1999 noch knapp 35 % der damals 972 Neumeldungen die Arbeitslosigkeit betrafen, waren es im vergangenen Jahr noch 22 % der 850 Neumeldungen. Hingegen stiegen jene Neumeldungen an, welche sich auf Trennung oder Scheidung (21 %, Vorjahr 16 %), Krankheit oder Unfall (17 %, Vorjahr 11 %), Rentenprobleme (11 %, Vorjahr 8 %) und unzureichende Mittel trotz Arbeit (7,2 %, Vorjahr 6,4 %) bezogen. Drogenprobleme waren noch in knapp 3 % der Fälle der Grund, um Sozialhilfe zu beantragen.

Der genauere Blick auf diese Zahlen macht deutlich, dass sich die gesellschaftlichen Entwicklungen umgehend auch in der Sozialhilfestatistik spiegeln. Die steigende Scheidungsrate, aber auch die zunehmende Zahl von aufgelösten Konkubinatsverhältnissen führt dazu, dass fast jede vierte Neumeldung von Alleinerziehenden stammt. Dabei sind die Frauen zwölfmal stärker betroffen als die Männer (36 % bzw. 3 % der Neumeldungen). Das im Kanton Aargau noch unzureichende Angebot an Tagesbetreuungsplätzen und Mittagstischen hindert eine beträchtliche Zahl Betroffener, eine Erwerbstätigkeit oder zumindest eine Teilerwerbstätigkeit aufzunehmen und damit ohne oder mit weniger Sozialhilfe auszukommen.

Von den 191 Neumeldungen mit der Ursache Arbeitslosigkeit waren ein Sechstel ausgesteuert, ein Drittel mussten bevorschusst werden und die Hälfte hatte keinen Taggeldanspruch. Jede sechste Neumeldung wurde wegen Krankheit oder Unfall eingereicht. Bei längerer Rekonvaleszenz führen weniger die tatsächlichen Krankheitskosten zu finanziellen Engpässen, sondern fehlende Lohnfortzahlungen und der Mangel an Taggeldzahlungen.

Neben zu geringen Rentenleistungen führen vor allem die Karenzzeiten bei der Invalidenversicherung dazu, dass Gesuche um Sozialhilfe eingereicht werden müssen. Da längst nicht alle Berechtigten von sich aus Ergänzungsleistungen beantragen, liegt es oft an den Sozialdiensten, entsprechende Schritte zu unternehmen.

Der wirtschaftliche Aufschwung bedeutet noch nicht, dass auch überall existenzsichernde Löhne ausgerichtet werden. So hat die Zahl der Personen, welche als "Working Poor" bezeichnet werden, innerhalb eines Jahres um 12,5 % zugenommen.

Die obigen Angaben beinhalten nur jene Fälle, welche der kantonale Sozialdienst gemäss Sozialhilfegesetz zu bearbeiten hat. Die Zahlen entsprechen rund 40 % der im ganzen Kanton bearbeiteten Neumeldungen. Insgesamt stiegen die Aufwendungen des kantonalen Sozialdienstes im vergangenen Jahr um 202'000 Franken auf 18,862 Mio. Franken leicht an.

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