Verpachtung der Aargauer Staatsfischenzen
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Petri Heil für weitere acht Jahre
Alle acht Jahre werden die staatlichen Fischereirechte für rund 140 Bach- und Flussabschnitte über eine Versteigerung verpachtet. Die Pachtverträge sind vor kurzem unterzeichnet worden und treten am 1. Januar 2002 in Kraft.
Für die Bewertung der Fischenzen gelten gewässer- und fischökologische Kriterien, was zu moderaten Pachtzinsen geführt hat. Insgesamt belaufen sich die jährlichen Pachtzinsen auf 200'000 Franken.
Für den Staat steht nicht die Erzielung eines höchstmöglichen Pachterlöses, sondern eine einwandfreie fischereiliche Bewirtschaftung und die weitere Verbesserung der Lebensräume der Fische im Vordergrund. Dieser Grundsatz wurde anfangs Jahr in die Fischereiverordnung aufgenommen und anschliessend das Versteigerungsverfahren angepasst und vereinfacht. Die meisten Fischenzen konnten gemäss dieser Regelung zum Grundpreis verpachtet werden. Nur bei zehn Revieren kam es zu einer eigentlichen Versteigerung unter mehreren Bewerbern. Dadurch fiel der Steigerungserlös geringer aus als vor acht Jahren, das heisst, die Fischenzen sind im Durchschnitt deutlich günstiger geworden.Die Grundpreise der Staatsfischenzen ergaben sich aus der Berechnung eines flächenabhängigen "Sockelpreises" und einer Preiskorrektur in Prozentpunkten aufgrund der Qualität des Lebensraumes, des Fischbestandes und der Bedeutung externer Faktoren wie Wasserentnahmen für die landwirtschaftliche Nutzung und Wanderhindernisse für Fische.
Schon heute setzen sich Fischereivereine, die Fischerinnen und Fischer für intakte Lebensräume der Wassertiere ein.
Die Fischereirechte für den Hallwilersee sowie ungefähr 60 Weiher und Aufzuchtgewässer werden nicht versteigert, sondern freihändig vergeben.
Im Rahmen der Neuverpachtung werden zahlreiche Neuerungen eingeführt. So können die Jahreskarten neu mit einem Passfoto versehen werden, was die Kontrolltätigkeit der Fischereiaufsicht vereinfachen wird. Die Fischerinnen und Fischer sind angehalten, am Gewässer stets die Fangstatistik auf sich zu tragen und nach erfolgreicher Anlandung "Buch zu führen". Die Dauer der Fischereiausübung soll neu protokolliert werden, um nachträglich die Befischungsintensität abschätzen zu können, eine Grösse, die im Zusammenhang mit der Beurteilung gewässerspezifischer Fangrückgänge von zentraler Bedeutung sein wird. Alles in allem erlauben die neu oder anders zu erhebenden Daten bessere Rückschlüsse auf die Bestandesentwicklung einzelner Fischarten und generell auf die Entwicklung der Aargauer Fischerei.