Verpachtung der Aargauer Jagdreviere
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Verantwortung für Lebensräume und Wildtiere
Alle acht Jahre verpachten die Gemeinden im Auftrag des Staates die Jagdreviere im Kanton. Die Pachtverträge konnten vor kurzem unterzeichnet werden und sind am 1. April 2002 in Kraft getreten.
Für die nächsten acht Jahre übernehmen rund 1200 Pächter und 350 Jagdaufseher die Verantwortung für eine Vielzahl gesetzlich festgelegter Aufgaben in den 219 Jagdrevieren. Diese beinhalten sowohl Massnahmen zum Schutz und zur Förderung der Lebensräume als auch zur Erhaltung und Bestandespflege der Wildtiere.
Die Bewertung der Jagdreviere für die Pachtperiode 2002-2010 wurde nach einer neuen Richtlinie vorgenommen, welche eine ausgewogene Festlegung der Revierwerte durch die Bezirksjagdkommissionen ermöglichte. Neben einem flächenabhängigen Grundpreis wurden bei der Bewertung der Reviere erstmals auch die Lebensraumqualität und die jagdlichen Möglichkeiten berücksichtigt. So wurde bewertet, welche Auswirkungen die menschlichen Aktivitäten und Einrichtungen auf die Reviere haben und wie hoch die bejagbaren Schalenwildbestände sind.
Das Ergebnis dieser Bewertung führte zu einem prozentualen Zuschlag oder Abzug. Der in dieser Weise festgelegte Revierwert bildete den Ausgangspunkt für die nachfolgende Versteigerung beziehungsweise Verpachtung der Jagdreviere durch die Gemeinden.
Die Pachtzinseinnahmen für die Gemeinden belaufen sich auf rund 1,35 Millionen Franken und sind damit etwa gleich hoch wie in der abgelaufenen Pachtperiode 1994-2001. Die Jagdpächter bezahlen zusätzlich Beiträge in die Wildschadenskasse und an den Staat. Auch die Gemeinden beteiligen sich an der Speisung der Wildschadenskasse.
Rehwild und Wald
Nach der Neuverpachtung der Jagdreviere steht nun bereits das erste wichtige Geschäft der neuen Pachtperiode an: die Abschussplanung für das Rehwild. Die Jagdpächter sind dafür verantwortlich, dass der Wildbestand den örtlichen Gegebenheiten angepasst ist. Durch Rehwild verursachte Schäden im Wald sollen durch jagdliche und forstliche Massnahmen auf ein tragbares Mass begrenzt werden. Gerade im Hinblick auf die Wiederbewaldung der Lothar-Schadenflächen trägt die Jägerschaft gemeinsam mit den Förstern und Waldeigentümern eine grosse Verantwortung.
Die Bezirksjagdkommissionen legen neu nicht mehr die Gesamtreduktionszahl - Jagdstrecke inklusive Fallwild - fest, sondern bestimmen die Anzahl der Rehe, die pro Jagdjahr erlegt werden sollen. Als Richtwert für diese Abschusszahl dient der Durchschnitt der tatsächlich erfolgten Abschüsse in der Periode 1994 bis 2001.