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Vernehmlassung zum Ergänzungsleistungsgesetz :
Kurze Frist zur Stellungnahme bis am 3. Juni 1998

Der Regierungsrat hat eine Revision des kantonalen Ergänzungsleistungsgesetzes beschlossen. Sie ist bedingt durch die Änderung des Bundesrechtes. Zurzeit läuft die verfassungsmässig vorgeschriebene Vernehmlassung.

Der Entwurf des revidierten Ergänzungsleistungsgesetzes (ELG) sieht einen Systemwechsel bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen (EL) vor. Bisher gab es für die EL eine gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze. Diese wird ersetzt durch gesetzlich anerkannte Ausgaben für den allgemeinen Lebensbedarf und die Mietkosten. Dadurch ist die neue Berechnung für die Versicherten einfacher. Daneben bringt die Revision grundsätzliche Verbesserungen; so etwa durch die Einführung eines Freibetrages für selbstbewohntes Wohneigentum beim anrechenbaren Vermögen oder bei den Tagestaxen für Heimaufenthalte. Im kantonalen Gesetzesentwurf werden die vom Bund revidierten Vorschriften auf die kantonale Ebene umgesetzt, aber auch der darin den Kantonen gewährte Entscheidungsspielraum ausgefüllt.

Knapper Zeitplan

Für die Vernehmlassung zur ELG-Revision ist eine kurze Frist bis zum 3. Juni 1998 festgelegt, weil das im Januar dieses Jahres in Kraft getretene Bundesrecht die Inkraftsetzung des kantonalen Gesetzes zeitlich vorschreibt. Die ELG-Revision muss anschliessend vom Grossen Rat beraten und dann dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. An der Vernehmlassung können sich gemäss Kantonsverfassung alle Interessierten beteiligen. Sie erhalten die entsprechenden Unterlagen bei: Erziehungsdepartement des Kantons Aargau, Rechtsdienst, "ELG-Revision", Regierungsgebäude, 5001 Aarau.

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