Verlust von Anlagegeldern
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Abschluss des Untersuchungsverfahrens
Das Untersuchungsverfahren gegen einen Oltener Vermögensverwalter im Zusammenhang mit dem Verlust von Anlagegeldern ist abgeschlossen. Das Kantonale Untersuchungsamt hat die Akten zur weiteren Behandlung der Staatsanwaltschaft übergeben.
Im Mai 2001 erstatteten mehrere Anleger gegen einen Oltener Vermögensverwalter Strafanzeige wegen Verdachts auf Veruntreuung. Das daraufhin eingeleitete Untersuchungsverfahren ist jetzt abgeschlossen. In Zusammenarbeit von Polizei, Untersuchungsamt und der angegliederten Fachstelle für Finanzanalyse konnten die genauen Umstände, welche zum Verlust von knapp 25 Millionen Schweizer Franken geführt haben, geklärt werden.
Zur Klärung der Verluste musste im Rahmen des Verfahrens in aufwändiger Kleinarbeit und mit Mithilfe des beschuldigten Vermögensverwalters die nicht geführte Buchhaltung über einen Zeitraum von 6 ½ Jahren rekonstruiert werden. Das Kantonale Untersuchungsamt beantragt der Staatsanwaltschaft aufgrund der Ergebnisse des Untersuchungsverfahrens Anklageerhebung wegen Vermögens- und Konkursdelikten.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für den beschuldigten Vermögensverwalter bis zu einer allfälligen rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt. Weitergehende Auskünfte zum Verfahren können nicht erteilt werden.