Verkleinerung des Grossen Rates
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8 (von 11) Wahlkreise in Wahlkreisverbänden
Das Aargauer Volk hat der Verkleinerung des Grossen Rates von 200 auf 140 Sitze am 18. Mai 2003 zugestimmt. Der Regierungsrat hat das Departement des Innern ermächtigt, die Anhörung zur Revision der betroffenen Erlasse durchzuführen. Die Vorlage beinhaltet auch den Wechsel vom Listen- zum Kandidatenstimmensystem, die Restmandatsverteilung und die Festlegung der Wahlkreisverbände.
Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat den Entwurf der Revision des Grossratswahlgesetzes (GWG) und weiterer Erlasse zur Anhörung freigegeben und das Departement des Innern ermächtigt, das Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Vernehmlassungsvorlage stützt sich auf den Volksentscheid vom 18. Mai 2003 sowie auf Teile der Parlamentsreform, die aufgrund des Volksentscheides in diese separate Vorlage integriert worden sind.
Anlässlich der heutigen Medienkonferenz unterstrich Regierungsrat Kurt Wernli die Bedeutung der harmonischen Mandatsverteilung und der ausgeglichenen Quoren für die Erlangung eines Sitzes. Gemäss Anliegen der Volksinitiative - möglichst zurückhaltender Eingriff in die heutige Wahlkreisstruktur und Bildung von Wahlkreisverbänden - hat sich der Regierungsrat für die Variante entschieden, die 8 von 11 in Wahlkreisverbänden organisierte Wahlkreise beinhaltet.
Im Rahmen der Vorlage sollen auch die in der Vernehmlassung zum Gesamtpaket "Parlamentsreform" vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zur Anpassung des Wahlsystems verarbeitet werden. Dazu gehört der Wechsel vom bisherigen Listenstimmen- zum Kandidatenstimmensystem, der ganz im Interesse der Stimmberechtigten und Wahlbehörden liegt. Dieser Wechsel hat auch Auswirkungen auf die Einwohnerratswahlen. Gemäss Kantonsverfassung müssen der Grosse Rat und der Einwohnerrat nach dem gleichen Verfahren gewählt werden. Weiter soll auch das System der Restmandatsverteilung überprüft werden. Soll der Proporzgedanke möglichst genau umgesetzt werden, ist ein Verfahren zu wählen, das den verschiedenen Parteien und Gruppierungen eine ihrem Wähleranteil möglichst entsprechende Vertretung im Parlament erlaubt.
Die Vernehmlassung dauert bis 10. September 2003. Im Herbst 2003 soll dem Grossen Rat die Botschaft unterbreitet werden. Eine allfällige Volksabstimmung wäre im Sommer oder Herbst 2004 durchzuführen. Die Aenderungen sollen bereits für die nächste Gesamterneuerungswahl des Grossen Rates im Jahre 2005 wirksam werden.