Verkleinerung des Grossen Rates
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Regierungsrat hält am Vorschlag mit Wahlkreisverbänden fest
Die Reduktion der Mitgliederzahl des Grossen Rates von 200 auf 140 bedingt eine Änderung des Wahlsystems. Die Vernehmlassung dazu ist abgeschlossen. Die Botschaft des Regie-rungsrates liegt nun vor. Der Regierungsrat hält nach eingehender Überprüfung an der Lö-sung mit Wahlkreisverbänden fest. Andere vorgeschlagene Lösungen sind zur Zeit aus sachlichen und rechtlichen Gründen nicht rea-lisierbar.
Harmonische Mandatsverteilung und ausgegliche-ne Quoren als Ziel
Anlässlich der heutigen Medienkonferenz unterstrich Regierungsrat Kurt Wernli die Bedeutung der harmoni-schen Mandatsverteilung und der ausgeglichenen Qu-oren für die Erlangung eines Sitzes. Gemäss Anliegen der Volksinitiative - möglichst zurückhaltender Eingriff in die heutige Wahlkreisstruktur und Bildung von Wahlkreisverbänden - hat der Regierungsrat entschieden, 8 von 11 in Wahlkreisverbänden organisierte Wahlkreise dem Grossen Rat als Lösung vorzuschlagen. Die Bezirke Aarau, Baden und Zofingen bleiben als selbstständige Wahlkreise bestehen. Die übrigen Bezirke werden in vier Wahlkreisverbänden zusammen ge-schlossen. Somit werden Quoren - Anteil der erforder-lichen Stimmen für die Erlangung eines Mandats - zwischen 3.25% und 6.25% erreicht. Regierungsrat Kurt Wernli hielt zudem fest, dass nur mit der Lösung in Wahlkreisverbänden die neue Verfassungsbestim-mung (§ 77 Abs. 2) erfüllt wird.
"Zürcher Modell" soll erst im Rahmen einer Total-revision geprüft werden
Die Fraktion der Grünen hat am 20. Mai 2003 ein Po-stulat eingereicht, das die Einführung einer doppelt proportionalen Divisormethode bei der Zuteilung der Sitze auf die Parteien und die Wahlbezirke vorschlägt (Zürcher Modell bzw. Doppelter Pukelsheim). Dieser Vorschlag wurde auch im Rahmen der Vernehmlas-sung von einigen Stellen favorisiert. Der Regierungsrat ist grundsätzlich der Ansicht, dass dieses Anliegen geprüft werden soll und erklärt sich bereit, das Postulat entgegen zu nehmen. Da die neue Verfassungsbe-stimmung und die Begründung des Inititativkomitees klar die Bildung von Wahlkreisen verlangen - sofern zu hohe Quoren erreicht würden -, ist das "Zürcher Mo-dell" zum jetzigen Zeitpunkt keine Lösung.
Weitere Anpassungen des Wahlsystems
Im Rahmen der Vorlage werden auch die ursprünglich im Gesamtpaket "Parlamentsreform" vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zur Anpassung des Wahlsystems verarbeitet. Dazu gehört der Wechsel vom bisherigen Listenstimmen- zum Kandidatenstimmensy-stem, der ganz im Interesse der Stimmberechtigten und Wahlbehörden liegt. Dieser Wechsel hat auch Auswirkungen auf die Einwohnerratswahlen. Gemäss Kantonsverfassung müssen der Grosse Rat und der Einwohnerrat nach dem gleichen Verfahren gewählt werden. Weiter ist auch das System der Restmandatsverteilung überprüft worden. Soll der Proporzgedanke möglichst genau umgesetzt werden, ist ein Verfahren zu wählen, das den verschiedenen Parteien und Grup-pierungen eine ihrem Wähleranteil möglichst entsprechende Vertretung im Parlament erlaubt. Deshalb sind nach Ansicht des Regierungsrates alle Listen in die Restmandatsverteilung einzubeziehen, auch dann wenn bei sie bei der ersten Sitzverteilung die Vertei-lungszahl nicht erreicht haben.
Die Dokumente finden Sie unter: www.ag.ch/grossratGeschäftsnummer: GR.03.247