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Verkehrsanordnungen: einfacher und schneller. :
Rationalisierung durch Konzentration der Zuständigkeit im Baudepartement

Das Baudepartement erlässt ab 1. September 2000 sämtliche Verfügungen und Bewilligungen zu Verkehrsanordnungen, Signalisationen und Markierungen gemäss Strassenverkehrsgesetz, sofern National- oder Kantonsstrassen sowie Gemeindestrassen im Gebiet von Verzweigungen mit Kantonsstrassen davon betroffen sind.

Diese Änderung ist vorteilhaft: Gesuche für Verkehrsanordnungen, Signalisationen und Markierungen sind nun an eine einzige Stelle zu richten. Der Verwaltung ermöglicht dies rationelle Abläufe, direkte Zusammenarbeit, grosse Flexibilität und Kosteneinsparungen.

Bis anhin wurden Verfügungen und Bewilligungen - je nach Art der Anordnung - vom Polizeikommando oder vom Baudepartement erlassen. Der Gesuchsteller hatte zu entscheiden, an welche Stelle das Gesuch zu richten war. Da die Signalisation und Markierung als Einheit zu betrachten ist und in einem engen Zusammenhang mit dem Strassenbau steht, war ausserdem ein intensiver Kontakt zwischen dem Polizeikommando und dem Baudepartement notwendig.

Nun werden die Signalisationsdienste von Polizei und Baudepartement organisatorisch im Baudepartement zusammengefasst, und zwar in der Sektion Verkehrstechnik. Zwei Mitarbeiter wechseln vom Departement des Innern ins Baudepartement.

Die Zuständigkeiten sind rechtlich in der Strassenverkehrsverordnung geregelt. Der Regierungsrat passt sie per 1. September 2000 entsprechend an. Dem Baudepartement obliegt auch die Aufsicht für analoge Massnahmen auf Gemeinde- und Privatstrassen sowie die Zustimmung für Strassenreklamen, wofür der Gemeinderat Bewilligungsbehörde ist.

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