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Verbesserungsmassnahmen beim Strassenverkehrsamt umgesetzt :
Botschaft zuhanden des Grossen Rats verabschiedet

Der Regierungsrat hat die Botschaft über die Umsetzung von Verbesserungen bei der Anwendung der Administrativmassnahmen durch das Strassenverkehrsamt verabschiedet. Gleichzeitig hat er für die periodischen ärztlichen Kontrolluntersuchungen einen Wechsel zum Hausarztsystem mit Vertrauensarztfunktion beschlossen.

Aufgrund von mehreren schweren Verkehrsunfällen im Kanton Aargau stellte sich die Frage, ob das Strassenverkehrsamt den Verursachern nicht bereits früher den Führerausweis hätte entziehen müssen. In der Folge leitete der Regierungsrat eine Untersuchung über die Organisation und die Praxis des Strassenverkehrsamts bei Führerausweisentzügen ein. Gleichzeitig unterzog er das aktuelle System der periodischen ärztlichen Kontrolluntersuchungen von über 70-jährigen Lenkerinnen und Lenkern einer Überprüfung.

Verbesserungen der Organisation und personelle Verstärkung

In der verabschiedeten Botschaft an den Grossen Rat legt der Regierungsrat die Ergebnisse und die getroffenen Verbesserungsmassnahmen dar. Die umfangreichen Verbesserungsmassnahmen beziehen sich im Wesentlichen auf die Organisation, die Abläufe, das Controlling sowie die gegenseitige Information der involvierten Behörden. Besondere Beachtung wird neu der Auswahl der medizinischen Gutachter und der fachgerechten Überprüfung der Gutachten geschenkt. Durch zusätzliches Personal sowie eine zielgerichtete Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden wird gewährleistet, dass die eingehenden Fälle rasch und in der erforderlichen Qualität bearbeitet werden.

Hausarztsystem mit Vertrauensarztfunktion

Eine wesentliche Änderung ist der Wechsel zum Hausarztsystem mit Vertrauensarztfunktion. Die Hausärztinnen und Hausärzte dürfen weiterhin die periodischen Kontrolluntersuchungen der über 70-jährigen Lenkerinnen und Lenker von Personenwagen durchführen. Sie müssen aber zuvor eine verkehrsmedizinische Weiterbildung absolvieren. Eine zusätzliche Weiterbildung ist für Ärztinnen und Ärzte notwendig, die Lenkerinnen und Lenker von Lastwagen und Cars medizinisch überprüfen.

Die neue Regelung wurde in enger Zusammenarbeit mit den Ärzteorganisationen erarbeitet. Sie bedingt eine Erlassänderung auf Verordnungsstufe, die auf den 1. Januar 2012 in Kraft tritt. Im Lauf des Jahres 2011 absolvieren die Ärztinnen und Ärzte die erforderliche Weiterbildung.

Einbezug von externen Stellen

Die Schweizerische Vereinigung für Qualitäts- und Management-Systeme (SQS) hat den Stand der Umsetzung der Verbesserungsmassnahmen im Herbst 2010 im Rahmen eines externen Audits überprüft. Nach den Feststellungen der SQS haben die Bereiche Administrativmassnahmen und ärztliche Kontrolluntersuchungen im Aargau einen guten Stand erreicht.

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