Urteil im Fall Boi
Das Jugendgericht Baden hat am 13. März 2013 nach einer zweitägigen Verhandlung das Urteil über einen heute knapp zwanzigjährigen Schweizer gesprochen, dem die Jugendanwaltschaft vorgeworfen hatte, im August 2009 im Tessin eine damals siebzehnjährige junge Frau erschlagen zu haben.
Das Gericht hat den Beschuldigten des Mordes und des Diebstahls für schuldig befunden und ihn zu einem Freiheitsentzug von vier Jahren (Maximalstrafe im Jugendstrafrecht) und zu einer geschlossenen Unterbringung verurteilt. Gemäss dem Jugendstrafgesetz dauert die geschlossene Unterbringung maximal bis zum vollendeten 22. Lebensjahr des Verurteilten. Sofern er danach immer noch gefährlich für Dritte sein sollte, wird das zuständige Familiengericht darüber urteilen müssen, ob er gestützt auf das Zivilrecht fürsorgerisch weiterhin untergebracht werden müsse.
Weiter wurde angeordnet, dass der Beschuldigte den Angehörigen des Opfers Schadenersatz für die Bestattungskosten und Genugtuungen in Höhe von je 50'000 Franken für die beiden Eltern und von je 20'000 Franken für die drei Geschwister zahlen muss.
Fehlende Geständigkeit des Beschuldigten
Nachdem der Beschuldigte in mehreren Einvernahmen bei der Polizei und bei der Jugendanwaltschaft zugegeben hatte, das Opfer am 7. August 2009 im Tessin mit mehreren starken Schlägen auf den Kopf mittels eines grossen Holzstückes getötet zu haben, zog er im weiteren Verlauf der Untersuchung dieses Geständnis zurück. An der Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht hielt er an diesem Widerruf des Geständnisses fest. Das Jugendgericht musste daher sein Urteil anhand der vorhandenen Indizien fällen und gelangte bei der Würdigung aller massgebenden Beweisergebnisse einstimmig zu einem Schuldspruch.