Update für Aargauer Raumplanungsgesetzgebung
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Anpassungen von Baugesetz und Richtplan liegen öffentlich auf
Im Februar 1999 hat das Schweizervolk die Revision des Bundesgesetzes über die Raumplanung angenommen. Die neuen Regeln über die Landwirtschaftszonen und das Bauen ausserhalb der Bauzonen haben auch Auswirkungen auf den Aargau.
Der Bundesrat hat das revidierte Bundesgesetzes über die Raumplanung und eine neue Raumplanungsverordnung auf den 1. September 2000 in Kraft gesetzt. Als Folge davon muss der Aargau, wie alle anderen Kantone auch, seine Ausführungsgesetzgebung überprüfen und anpassen. Jetzt werden die dazu notwendigen Änderungen des Baugesetzes und des kantonalen Richtplans zur Vernehmlassung und Mitwirkung öffentlich aufgelegt. Anschliessend wird der Grosse Rat darüber befinden.
Das neue Bundesrecht bewirkt einige Änderungen des Baugesetzes bezüglich der Bauten ausserhalb der Bauzonen. Das Ausmass dieser Korrekturen ist nicht sehr gross: In gewissen Bereichen erfolgt eine vorsichtige Öffnung, in anderen Bereichen ist das neue Bundesrecht sogar restriktiver als die bisherige aargauische Praxis. Das Baubewilligungsverfahren bleibt gleich.
Die Anpassung des Richtplans betrifft die Einführung sogenannter "Intensiv-Landwirtschaftszonen", die den Bauern mehr Spielraum für die bodenunabhängige Produktion bringen sollen. Im Richtplan ist festzulegen, nach welchen Kriterien die Gemeinden in Zukunft solche Zonen ausscheiden können.
Die Mitwirkung dauert vom 11. Dezember 2000 bis am 11. März 2001. Die Dokumente liegen in den Kanzleien aller Aargauer Gemeinden und bei der Abteilung Raumplanung des Baudepartementes auf oder können auf der Website www.ag.ch/raumplanung (Klick auf NEWS) eingesehen werden.