Unveränderte Eigenmietwerte
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Eigenmietwerte liegen nach wie vor bei 58 Prozent der Marktmieten
Das Kantonale Steueramt hat im Sommer 2004 zum zweiten Mal seit der Einführung des neuen Steuergesetzes eine Markterhebung über die Eigenmietwerte und Vermögenssteuerwerte von selbst bewohntem Wohneigentum durchgeführt. Die Werte haben sich gegenüber der letzten Erhebung vom Sommer 2001 kaum verändert.
Bei den Vermögenssteuerwerten gibt es kaum Veränderungen seit der letzten "Allgemeinen Neueinschätzung" im Sommer 2001. Dies hat eine Markterhebung des Kantonalen Steueramtes im Sommer 2004 ergeben. Somit sind keine Anpassungen der heute geltenden Werte nötig. Der Regierungsrat hat vom Resultat der Erhebung Kenntnis genommen.
In der auf den 1. Januar 1999 durchgeführten "Allgemeinen Neuschätzung" sind die heute geltenden Eigenmietwerte und Vermögenssteuerwerte der Liegenschaften festgelegt worden. Sie basieren auf den Marktverhältnissen, wie sie im Mai 1998 bestanden haben. Das neue Steuergesetz schreibt vor, dass der Regierungsrat die Marktsituation der selbst bewohnten Liegenschaften periodisch überprüfen muss. Haben sich die Marktwerte seit der letzten Festlegung der Werte wesentlich verändert, ist dem Grossen Rat Bericht zu erstatten. Der Grosse Rat entscheidet dann, ob und allenfalls wie eine Anpassung zu erfolgen hat.
Eigenmietwerte auf tiefem Niveau
Das Kantonale Steueramt hat die Eigentümerinnen und Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen über die Mietzinsen vom Juli 2004 befragt. Die Auswertung von rund 8'700 Antworten hat ergeben, dass die geltenden Eigenmietwerte rund 58 Prozent der Marktmieten betragen. Dies entspricht damit dem gleichen Niveau wie bei der letzten Befragung vom Juli 2001.
Bei der "Allgemeinen Neuschätzung" 1998 lagen die Eigenmietwerte noch bei 61 Prozent. Das bedeutet, dass die Mietpreise zwischen 1998 und 2001 leicht angestiegen und danach stabil geblieben sind. Da die Abweichung unterhalb der im Steuergesetz vorgesehenen Bandbreite von 5 Prozentpunkten liegt, ist eine allfällige Erhöhung der Eigenmietwerte nicht nötig.
Die Veränderung der Verkehrswerte von selbst bewohnten Liegenschaften ist aufgrund von über 28'000 Objekten überprüft worden, die in den vergangenen dreieinhalb Jahren gehandelt worden sind. Die Marktwerte der Einfamilienhäuser sind praktisch identisch mit den Resultaten der letzten Erhebung vom Sommer 2001 und auch mit den geschätzten Verkehrswerten der "Allgemeinen Neuschätzung". Auch hier ist somit keine Anpassung vorzunehmen.