Unterstützung für strukturschwache Gemeinden
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Der erste Teil der Gemeindereform geht an den Grossen Rat zur 2. Beratung
Der Grosse Rat hat dem ersten Paket der Gemeindereform am 4. November 2008 mit wenigen Änderungen zugestimmt und dem Regierungsrat fünf Prüfungsaufträge erteilt. Verlangt wird im Wesentlichen eine bessere Unterstützung der strukturschwachen Regionen. Deshalb schlägt der Regierungsrat vor, dass die Finanzausgleichsbeiträge in den ersten acht Jahren nach einem Gemeindezusammenschluss garantiert bleiben. An der Abschaffung des Grundbedarfs per 2018 wird festgehalten, wobei von einer gestaffelten Reduktion ab 2014 abgesehen wird.
Ohne Änderungen gehen folgende Massnahmen in die zweite Beratung: Der Grosse Rat soll einen Zusammenschluss von Gemeinden anordnen können, wenn eine Gemeinde längerfristig nicht mehr funktionsfähig ist. Dabei soll der übernehmenden Gemeinde kein finanzieller Nachteil erwachsen. Die Führung des Fundbüros wird zur kommunalen Aufgabe. Neu soll der Kanton einen Beitrag von 50 Prozent leisten, wenn eine Nutzungsplanung aufgrund eines beabsichtigten oder durchgeführten Gemeindezusammenschlusses neu erstellt wird.
Keine gestaffelte Reduktion des Grundbedarfs
Wollen sich Gemeinden, die Finanzausgleichsbeiträge beziehen, zusammenschliessen, wirkt die Anrechnung eines Grundbedarfs im Finanz- und Lastenausgleich wie eine "Heiratsstrafe". Dieses Zusammenschlusshindernis soll beseitigt werden. Damit sich die finanzschwachen Gemeinden bis 2018 und somit während zwei vollen Amtsperioden auf die Abschaffung des Grundbedarfs vorbereiten können, soll von einer gestaffelten Reduktion ab 2014 abgesehen werden.
Finanzausgleichsgarantie für acht Jahre
Bei einem Zusammenschluss finanzschwacher und finanzstarker Gemeinden kann sich der Ausgleichsbeitrag senken oder er kann verloren gehen. Deshalb soll eine Finanzausgleichsgarantie in den ersten acht Jahren nach einem Zusammenschluss garantieren, dass mindestens der Ausgleichsbeitrag entrichtet wird, der in den vier Jahren vor dem Zusammenschluss durchschnittlich ausbezahlt wurde. Damit wird die heutige Übergangsregelung für die ersten vier Jahre nach einem Gemeindezusammenschluss abgelöst und ausgebaut. In Kombination mit den Pauschalbeiträgen erhält die neu zusammengeschlossene Gemeinde somit finanziell eine solide Basis für eine positive Entwicklung.
Steuerzuschlag für Aktiengesellschaften
Mit Stichentscheid des Präsidenten hat der Grosse Rat einen Zuschlag auf der Gewinn- und Kapitalsteuer zwischen 5 und 15 Prozent beschlossen. Der Regierungsrat hält an der Bandbreite von 10 bis 15 Prozent fest, da sonst die Finanzierung der Ausgleichsbeiträge und insbesondere der Unterstützungsinstrumente für Zusammenschlüsse nicht mehr sichergestellt ist, wenn sich die Konjunktur wie erwartet abschwächt.
Weiteres Vorgehen
Die Volksabstimmung über die Verfassungsänderung und allenfalls über die Gesetzesänderungen findet voraussichtlich am 27. September 2009 statt. Ziel ist es, die Massnahmen des 1. Pakets auf Anfang 2010 in Kraft zu setzen.