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Unterstützung für Gemeindezusammenschlüsse :
Neue Vorschläge gehen in die Vernehmlassung

Nach der Ablehnung des 1. Pakets Gemeindereform durch das Volk am 27. September 2009 verlangte der Grosse Rat mit zwei Motionen neue Unterstützungsinstrumente für Gemeindezusammenschlüsse. Ein neues Unterstützungsmodell geht nun in die Vernehmlassung. Weiter beantragt der Regierungsrat eine Änderung des Finanzausgleichs mit dem Ziel, die Disparitäten der Steuerbelastung zwischen den Gemeinden abzubauen.

Das vorgeschlagene Unterstützungsmodell für Gemeindezusammenschlüsse sieht vor, dass sich die Beiträge massgeblich nach der Steuerkraft der Gemeinden richten. Zum Abbau der Disparitäten der Steuerbelastung zwischen den Gemeinden sollen zudem mehr Mittel an finanzschwache Gemeinden fliessen. Schliesslich verabschiedete der Regierungsrat die Botschaft zur 2. Beratung des 2. Pakets GeRAG, wonach unter anderem die Bezeichnung Gemeindeammann durch Gemeindepräsidentin beziehungsweise Gemeindepräsident ersetzt werden soll.

Neues dreistufiges Unterstützungsmodell

Mit dem vorgeschlagenen dreistufigen Modell erhält jede fusionierende Gemeinde eine Zusammenschlusspauschale von 400'000 Franken als Beitrag an den Organisationsaufwand nach der Fusion. Liegt die Steuerkraft einer Gemeinde unter dem kantonalen Mittel, erhält sie zusätzlich einen Zusammenschlussbeitrag, der sich nach der Bevölkerungszahl richtet. Damit soll die Startchance nach dem Zusammenschluss verbessert werden. Als dritte Stufe wird der Finanzausgleichsbeitrag für acht Jahre garantiert, der im Durchschnitt der drei Jahre vor dem Zusammenschluss ausbezahlt wurde.

Abbau der Disparitäten zwischen den Gemeinden

Der aktuell hohe Stand des Finanzausgleichsfonds soll durch höhere Ausgleichsbeiträge an finanzschwache Gemeinden reduziert werden. Damit sollen die Disparitäten der Steuerbelastung zwischen den Gemeinden abgebaut werden. Diese Massnahme wird vorläufig auf zwei Jahre befristet, da die Auszahlung von Ausgleichsbeiträgen und die Finanzierung von Unterstützungsbeiträgen für Zusammenschlüsse auch künftig nicht gefährdet werden sollen. Über die Weiterführung wird aufgrund der Entwicklung des Bestands des Finanzausgleichsfonds entschieden.

Gemeindepräsident statt Gemeindeammann

Die Bezeichnung Gemeindepräsidentin beziehungsweise Gemeindepräsident statt Gemeindeammann war in der 1. Beratung des 2. Pakets GeRAG die einzige heftig diskutierte Massnahme. Sie wurde schliesslich mit 72 zu 55 Stimmen beschlossen. Mit dieser Vorlage setzt der Regierungsrat eine vom Grossen Rat überwiesene Motion um. Alle Nachbarkantone und praktisch alle übrigen deutschsprachigen Kantone verwenden die Bezeichnung Gemeindepräsidentin beziehungsweise Gemeindepräsident. Bereits haben auch Aargauer Gemeinden die neue Bezeichnung eingeführt. In der Vorlage zur 2. Beratung wurde diese Rechtsänderung von den übrigen Änderungen getrennt, damit eine differenzierte Beschlussfassung des Grossen Rats möglich ist. Stimmt der Grosse Rat der neuen Bezeichnung auch in der 2. Beratung zu, findet eine obligatorische Volksabstimmung statt, da eine Verfassungsänderung nötig ist.

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