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Unterstützung für Gemeindezusammenschlüsse :
Botschaft geht an den Grossen Rat

Der Grosse Rat verlangte im Oktober 2009 mit zwei Motionen neue Unterstützungsinstrumente für Gemeindezusammenschlüsse. Die Anhörung hat eine breite Zustimmung zu den regierungsrätlichen Vorschlägen ergeben. Deshalb werden sie dem Grossen Rat unverändert beantragt. Der Regierungsrat schlägt zudem Massnahmen vor, die den Finanzausgleich verlässlicher machen.

Mit den neuen Unterstützungsinstrumenten erhalten Gemeinden, die fusionieren wollen, je eine Zusammenschlusspauschale von 400'000 Franken als Beitrag an den Organisationsaufwand. Liegt die Steuerkraft einer Gemeinde unter dem kantonalen Durchschnitt, erhält sie einen Zusammenschlussbeitrag, der sich nach der Bevölkerungszahl und der Steuerkraft richtet. Zudem werden die Finanzausgleichsbeiträge, die im Durchschnitt der drei Jahre vor dem Zusammenschluss ausbezahlt wurden, für acht Jahre garantiert.

Neuregelung für Auszahlung der Unterstützungsbeiträge

Gemäss neusten Prognosen nimmt der Bestand des Finanzausgleichsfonds bis Ende 2016 stark ab von heute fast 280 Millionen Franken auf etwa 70 Millionen Franken. Damit besteht die Gefahr der Kürzung der Finanzausgleichsbeiträge an die Gemeinden ab dem Jahr 2017. Auch die Finanzierung der Unterstützungsbeiträge wäre in Frage gestellt. Deshalb beantragt der Regierungsrat gegenüber der Anhörungsvorlage zwei zusätzliche Änderungen des Finanzausgleichgesetzes: Zum einen soll der Grosse Rat den Mittelzufluss in den Finanz- und Lastenausgleich so steuern, dass die gesetzlich vorgesehenen Leistungen erbracht werden können. Zum andern sollen bei einem Unterbestand des Fonds die Unterstützungsbeiträge nicht endgültig gestrichen, sondern nur deren Auszahlung aufgeschoben werden. Dadurch kann verhindert werden, dass sich zusammenschliessende Gemeinden leer ausgehen, obwohl ihnen das Gesetz grundsätzlich einen Anspruch auf Zusammenschlussbeiträge einräumt.

Hohe Zufriedenheit mit Gemeindedienstleistungen

Die Befragung von gut 1'000 Aargauer Stimmberechtigten im August 2010 durch das Institut gfs.bern zeigt wie bereits 2002 und 2006 eine hohe Zufriedenheit mit den Gemeindedienstleistungen. Gleichzeitig ist der Anteil der Stimmberechtigten, die Gemeindefusionen und auch der Bildung grösserer Zentrumsgemeinden positiv gegenüberstehen, von 32 Prozent (2002) und 35 Prozent (2006) auf 44 Prozent gestiegen.

Bericht gfs.bern (Kurzfassung und Schlussbericht) verfügbar auf Gemeindeabteilung > Projekte > Gemeindereform GeRAG

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