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Unterstützung für Gemeindezusammenschlüsse :
Grossratskommission stimmt Unterstützungsmodell für zusammenschlusswillige Gemeinden zu

Die Kommission für allgemeine Verwaltung (AVW) genehmigt in erster Beratung die Änderungen des Gemeindegesetzes und stimmt einer grundsätzlichen Zusammenschlusspauschale zu.

Die Kommission AVW hat an ihrer Sitzung vom 11. März 2011 der Änderung des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) bei einer Enthaltung zugestimmt. Gemeinden, die sich aus eigenem Anlass zusammenschliessen wollen, sollen unterstützt werden. Damit erhalten sie eine solide Grundlage für ihre weitere Entwicklung. Einige Kommissionsmitglieder vertreten jedoch die Meinung, dass durch die Höhe der Beiträge Gemeindefusionen nicht forciert werden sollen.

Die Vorlage des Regierungsrats sieht vor, dass fusionswillige Gemeinden zusätzliche Mitglieder in die Behörden und Kommissionen wählen können. Dies soll in der Zusammenschlussvereinbarung festgehalten werden. Dabei können die Gemeinden höchstens für eine Amtsdauer von der Anzahl Mitglieder abweichen, die im Gesetz oder in der Gemeindeordnung festgelegt ist. Diese Regelung war umstritten, wurde aber von der Kommission gutgeheissen. Die Kommission hält fest, dass es den fusionswilligen Gemeinden zu überlassen sei, ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen. Sie hat zudem eingehend über die Prioritätenordnung der Beiträge aus dem Finanzausgleichsfonds und mögliche Kürzungen diskutiert. Über die Höhe der Zusammenschlusspauschale und der Zusammenschlussbeiträge wird erst im Zusammenhang mit der Beratung des entsprechenden Dekrets befunden. Das Dekret über den Finanz- und Lastenausgleich (FLAD) wird wie üblich während der zweiten Beratung behandelt.

Der Grosse Rat behandelt die Vorlage voraussichtlich am 3. Mai 2011.

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