Unternehmenssteuerreform III: Haltung des Kantons Aargau
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Kanton Aargau befürwortet eine klar definierte "IP-Box"
Mit der Unternehmenssteuerreform (USR) III soll der langjährige Steuerstreit zwischen der EU und der Schweiz beendet werden. Das Eidgenössische Finanzdepartement hat am 11. Dezember 2013 einen von einem Steuerungsorgan verfassten Bericht zum Vorgehen der USR III publiziert. Zur Zeit findet eine Konsultation unter den Kantonen statt. Der Kanton Aargau ist mit der Stossrichtung des Berichts grundsätzlich einverstanden, stellt aber drei wesentliche Änderungsanträge.
Die heutige privilegierte Besteuerung von international tätigen Unternehmen – insbesondere Domizilgesellschaften und gemischte Gesellschaften – lässt sich nicht mehr Aufrecht erhalten. Als Ersatz dafür schlägt das Steuerungsorgan aufgrund einer umfassenden Analyse verschiedene neue steuerpolitische Massnahmen vor. Der Kanton Aargau befürwortet die Stossrichtung des Berichts, stellt jedoch drei wesentliche Änderungsanträge:
Boxenlösung auch bei der direkten Bundessteuer
Im Zentrum des Berichts steht die Einführung einer sogenannten IP (Immaterial Property)- oder Lizenzbox. Damit werden Einkünfte aus Immaterialgütern wie beispielsweise Lizenzen zu einem tieferen Steuersatz besteuert als die übrigen Einkünfte. Der Kanton Aargau befürwortet eine IP-Box. Er wünscht sich allerdings, dass eine Boxenlösung auch bei der direkten Bundessteuer zur Anwendung gelangt. Das Bundesrecht soll klare Vorgaben enthalten, um eine rechtsgleiche Praxis in den Kantonen sowie eine dämpfende Wirkung auf den Steuerwettbewerb zu erreichen.
Anpassung des Ressourcenausgleichs bei der NFA
Der Bericht stellt im Weiteren mögliche Auswirkungen auf den Ressourcenausgleich dar. Für den interkantonalen Ressourcenausgleich, der einen wesentlichen Bestandteil der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) ausmacht, sollen die Gewinne aller juristischen Personen mit einem reduzierten Faktor berücksichtigt werden. Damit würde der Finanzausgleich von der effektiven Steuerbelastung in den Kantonen abhängig gemacht. Als Folge davon würden tendenziell diejenigen Kantone profitieren, die bisher ihre Gewinnsteuersätze gegen unten ausgereizt haben. Der Kanton Aargau beantragt die Weiterführung des bisherigen Systems, indem nicht alle Gewinne, sondern nur die privilegiert besteuerten Boxengewinne mit einem reduzierten Faktor berücksichtigt werden.
Beteiligung des Bundes an den Mindereinnahmen
Schliesslich werden im Bericht auch mögliche Finanzierungsunterstützungen durch den Bund aufgezeigt. Es wird insbesondere eine Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer der juristischen Personen vorgeschlagen. Der Kanton Aargau beantragt, den gesamten Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer inklusive der natürlichen Personen zu erhöhen. Eine Beschränkung der Erhöhung auf den Anteil der juristischen Personen würde nämlich die Kantone mit überdurchschnittlich vielen Unternehmen, was allenfalls auf strategische Ansiedlungsmassnahmen zurückzuführen ist, bevorzugen.
Der Bundesrat wird gestützt auf das Ergebnis der Konsultation und der aktuellen internationalen Entwicklungen noch im Frühling über das weitere Vorgehen entscheiden. Nach heutigem Stand wird das Eidgenössische Finanzdepartement bis zum Sommer eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten. Das Vernehmlassungsverfahren kann daraufhin im 2. Halbjahr 2014 durchgeführt werden.