Umsetzung des Polizeigesetzes
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Regelung der Abgeltungsmodalitäten und Reorganisation der Kantonspolizei
Das neue Polizeigesetz wird per 1. Januar 2007 in Kraft treten. Die Gemeinden sind ab diesem Zeitpunkt für die Gewährleistung der lokalen Sicherheit zuständig. Die Modalitäten für die Abgeltung der Leistungen der Kantonspolizei zu Gunsten der lokalen Sicherheit sind den Gemeinden zur Vernehmlassung zugestellt worden. Die Umsetzungsarbeiten für die Reorganisation der Kantonspolizei sind gut angelaufen.
Am 21. Mai 2006 wurde das neue Polizeigesetz von den aargauischen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern klar angenommen. Die Gemeinden wurden Anfang Februar 2006 darauf hingewiesen, dass im Falle einer Zustimmung eine Inkraftsetzung per 1. Januar 2007 geplant ist.
Einkauf lokale Sicherheit
Gemeinden können die Gewährleistung der lokalen Sicherheit mittels eigenen Kräften, im Verbund mit anderen Gemeinden oder durch Einkauf der Leistungen bei der Kantonspolizei sicherstellen. Der den Gemeinden nun zur Vernehmlassung zugestellte Verordnungsentwurf für die Abgeltung der Leistungen der Kantonspolizei entspricht im Wesentlichen der im August 2005 bereits kommunizierten Fassung, welche vier Abgeltungskategorien mit einem Ansatz pro Einwohner/in von CHF 180.- (Städtischer Bereich), CHF 70.- (Agglomeration), CHF 40.- (ländliche Kategorie 2) respektive CHF 30.- (ländliche Kategorie 1) vorsieht. Das mehrheitlich aus Vertretungen der Gemeinden zusammengesetzte Leitungsorgan 'Lokale Sicherheit' hat sich mit deutlicher Mehrheit für nur eine ländliche Kategorie zum Preis von CHF 40.- ausgesprochen. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres schlägt deshalb vor, die erst im Verlauf der grossrätlichen Beratung geschaffene ländliche Kategorie 1 im Rahmen der Anhörung nochmals zu prüfen. Ergänzt wurde die Verordnung durch Bestimmungen für die Übergangsphase 2007/2008.
Reduzierter Einkaufspreis während 2 Jahren
Um einen schrittweisen Aufbau der eigenen Polizeikräfte zu ermöglichen und die finanziellen Belastungen der Gemeinden zu mildern, sollen 2007 und 2008 nur maximal 50% der Abgeltungsansätze erhoben werden. Die Bestände der bestehenden Polizeikräfte in den Gemeinden werden angerechnet. Das bedeutet konkret, dass während dieser Zeit ein Teileinkauf von Leistungen der Kantonspolizei möglich ist. Gemeinden, die bis Mitte 2007 (Stichtag für die Berechnung 2007) einen Bestand von mindesten 50% der Soll-Werte gemäss Verordnung aufbauen, müssen keine Abgeltung leisten.
Reorganisation Kantonspolizei
Die Reorganisation der Kantonspolizei kommt planmässig voran. Im Oktober/November 2006 werden die Region West mit dem Regionenzentrum in Buchs und Mitte 2007 die Region Ost mit Zentrum in Baden den Betrieb aufnehmen. Um die Effizienz zu gewährleisten, werden verschiedene bestehende Polizeiposten geschlossen. Die betroffenen Gemeinden sind zur Anhörung eingeladen worden. Die definitive Organisation der Kantonspolizei soll 18 Posten, die drei Regionenzentren sowie das Polizeikommando in Aarau und den Standort der mobilen Einsatzpolizei in Schafisheim umfassen.
Die den Gemeinden zugestellten Unterlagen zur Polizeiabgeltungsverordnung sind auf www.ag.ch/kantonspolizei abrufbar.