Umsetzung der eidgenössischen Zivilprozessordnung
:
Kommission für Justiz beantragt, die unentgeltliche Mediation im Erwachsenenbereich zu streichen
Die Vorlage zur Umsetzung der eidgenössischen Zivilprozessordnung war in der zweiten Kommissionsberatung grundsätzlich unbestritten. Die unentgeltliche Mediation im Erwachsenenbereich führte allerdings erneut zu kontroversen Diskussionen. Die Kommission beantragt, diese zu streichen.
An ihrer Sitzung vom 2. März 2010 hat die Kommission für Justiz die Einführungsgesetzgebung zur eidgenössischen Zivilprozessprozessordnung (EG ZPO) in 2. Beratung verabschiedet. Der Grosse Rat behandelt das Geschäft voraussichtlich am 23. März 2010.
Einführungsgesetzgebung zur Schweizerischen Zivilprozessordnung
Zur unentgeltlichen Mediation lagen zwei Prüfungsanträge vor. Diese thematisieren die fachliche Qualifikation der unentgeltlichen Mediatorinnen und Mediatoren. Der Regierungsrat hält an seiner ursprünglichen Formulierung fest. Demzufolge kann die unentgeltliche Mediation lediglich durch Rechtsanwälte erfolgen, die im kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind. Nach erneuter eingehender Diskussion beantragt die Kommission für Justiz dem Grossen Rat, die unentgeltliche Mediation im Erwachsenenbereich zu streichen. In kindesrechtlichen Angelegenheiten ist die unentgeltliche Mediation unbestritten. In diesem Bereich bestehen auch keine Einschränkungen bei der Zulassung der Mediatorinnen und Mediatoren.
Dekret über die Organisation der Bezirksgerichte
Die Umsetzung des Bundesrechts führt auf kantonaler Ebene zu Änderungen verschiedener Dekrete und zum Erlass eines Dekrets über die Organisation der Bezirksgerichte. Die Kommission für Justiz hat diese ohne grosse Diskussionen verabschiedet. Sie beantragt lediglich eine präzisere Formulierung des Vetorechts der Verwaltungskommission des Obergerichts bei der Wahl der geschäftsführenden Präsidien der Bezirksgerichte.