Umfassende Auflagen erfüllt
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Anerkennungsurkunden für Sonderschulen und Heime
In diesen Tagen erhalten die ersten Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen vom Departement Bildung, Kultur und Sport Anerkennungsurkunden, die bestätigen, dass umfassende konzeptionelle, qualitative und finanzielle Auflagen erfüllt werden.
Mit dem Betreuungsgesetz vom 2. Mai 2006 hat der Kanton Aargau schweizweit Pionierarbeit geleistet. Das Anfang 2007 in Kraft getretene Gesetz regelt nicht nur die Planung und Steuerung der Angebote für Menschen mit Behinderungen. Es schreibt auch vor, dass alle Aargauer Ambulatorien, Sonderschulen, Wohnheime und Werkstätten eine Betriebsbewilligung oder eine Anerkennung benötigen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Einrichtungen wesentliche qualitative Rahmenbedingungen erfüllen. So ist beispielsweise nachzuweisen, dass entsprechende Betriebskonzepte vorhanden sind, dass die leitende Person genügend qualifiziert ist und dass die Räumlichkeiten den Bedürfnissen der betreuten Personen entsprechen. Das zu leistende Angebot wird in Leistungsvereinbarungen zwischen den Einrichtungen und dem Departement Bildung, Kultur und Sport festgehalten.
Bis Ende Juni 2007 haben die Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen ihre Gesuche um Betriebsbewilligung oder Anerkennung bei der Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten eingereicht. In diesen Tagen werden die ersten Urkunden ausgestellt. Es ist davon auszugehen, dass rund 80 Anerkennungen und 25 Betriebsbewilligungen erteilt werden können. Auf diese Weise bekräftigt der Kanton Aargau sein Engagement für ein zeitgemässes Angebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen.