UBV für Richtplananpassungen Beznau
:
Programm Natur 2020 genehmigt
Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) stimmt den beiden Richtplananpassungen – Festsetzung des Neuen Hydraulischen Kraftwerks Beznau in Döttingen und Beschlüsse zu den Kernkraftwerken – zu.
An ihrer Sitzung vom 2. Dezember 2010 hat die Kommission UBV die Richtplananpassung zur Festsetzung des Neuen Hydraulischen Kraftwerks Beznau genehmigt. Die Festsetzung soll mit zahlreichen Auflagen im Zusammenhang mit Natur-, Landschafts- und Grundwasserschutz verbunden werden.
Beschlüsse zu den Kernkraftwerken
Der Kanton Aargau kann im Richtplan lediglich seine Anforderungen für den Ersatz der beiden Kernkraftwerke Beznau formulieren. Das Bewilligungsverfahren selbst ist dagegen alleinige Sache des Bundes. Dennoch war die Vorlage in der Kommission UBV stark umstritten. So wurde insbesondere die Befürchtung laut, dass der Kanton Aargau mit der vorliegenden Richtplananpassung der Erteilung einer Rahmenbewilligung durch den Bund den Weg ebnet. Eine Mehrheit der Kommissionsmitglieder stimmte am Ende aber der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Änderung des Richtplans zu.
Programm Natur 2020
Für die Weiterführung der Massnahmen des bisherigen Programms Natur 2010 hat die Kommission UBV einen Grosskredit von 9,87 Millionen Franken für die Jahre 2011 bis 2015 genehmigt. Die Kommission UBV lehnte hingegen die vom Bauernverband Aargau vorgeschlagene Umverteilung von Mitteln oder eine Aufstockung des Kredits zugunsten von ökologischen Bewirtschaftungsverträgen durch Landwirtschaftsbetriebe ab.Der Grosse Rat wird die Vorlagen voraussichtlich am 11. Januar 2011 beraten.