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Totalrevision Publikationsgesetz :
Amtsblatt ab 1.1.2012 nur noch im Internet

Die grossrätliche Kommission für allgemeine Verwaltung (AVW) befürwortet die Totalrevision des Gesetzes über die amtlichen Publikationsorgane (Publikationsgesetz). Im Wesentlichen beinhaltet die Revision den Verzicht auf den Druck der Gesetzessammlungen und des Amtsblatts. Mit der Neuregelung der Publikationspraxis übernimmt der Aargau in der Schweiz eine Vorreiterrolle.

Die Kommission für allgemeine Verwaltung (AVW) hat an ihrer Sitzung vom 25. November 2010 die Totalrevision des Publikationsgesetzes beraten. Aufgrund der heute in der Schweiz bestehenden hohen Computerdichte mit Internetzugang verzichten immer mehr Personen auf einen Bezug der beiden Loseblattsammlungen Systematische Sammlung des Aargauischen Rechts (SAR) und Aargauische Gesetzessammlung (AGS) sowie des Amtsblatts. Mit der Revision des Publikationsgesetzes soll auf die Papierversionen von AGS, SAR und Amtsblatt verzichtet werden. Es soll eine kundenfreundliche und tagesaktuelle Internetlösung angeboten werden. Die Kommission beantragt eine Ergänzung, wonach die Publikationsorgane explizit in geeigneter elektronischer Form zu erscheinen haben.

Es wird zudem weiterhin möglich sein, Separatausgaben der einzelnen Erlasse und Verträge, der Gesamtausgabe der SAR sowie einzelner Amtsblattausgaben zu beziehen oder Einsicht zu nehmen. Das Publikationsgesetz regelt diese Einsichtnahme. Insbesondere das Recht auf Einsichtnahme auf den Gemeindekanzleien gab zu Diskussionen Anlass. Die Kommission hat einstimmig einen Prüfungsauftrag befürwortet, auf die 2. Beratung hin eine präzisere Definition dieses Rechts zu überprüfen.

Die Kommission für allgemeine Verwaltung (AVW) hat der Totalrevision bei einer Enthaltung ohne Gegenstimme zugestimmt. Die Vorlage wird voraussichtlich am 11. Januar 2011 im Grossen Rat beraten.

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