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Totalrevision des Gebäudeversicherungsgesetzes :
Vorlage in der Vernehmlassung

Der Regierungsrat gibt die Vorlage für eine Totalrevision des Gebäudeversicherungsgesetzes in die Vernehmlassung. Gemeinden, Parteien, Verbände und die Öffentlichkeit sind bis zum 30. November 2004 zur Stellungnahme eingeladen. Kernziel der Vorlage ist die Anpassung der Organisation und der Verfahren an die Erfordernisse der heutigen Zeit.

Das geltende Gebäudeversicherungsgesetz bedarf nach einer Geltung von 70 Jahren einer grundlegenden Revision. Dieser Revisionsbedarf betrifft insbesondere die Organisation und die Verfahren. Mit der Revision soll das Aargauische Versicherungsamt AVA aufgelöst werden. Die bisher vom AVA im Auftrag des Kantons verwalteten Bereiche Brandschutz und Feuerwehrwesen sollen der Gebäudeversicherungsanstalt übertragen werden. Damit wird eine Angleichung an das Aufgabenspektrum der anderen 18 kantonalen Gebäudeversicherungen vorgenommen. Zugleich werden Zuständigkeits- und Abgrenzungsfragen gelöst.

In organisatorischer Hinsicht erfolgt zudem eine Aufgabenteilung zwischen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung, die zeitgemässen Anforderungen an eine Corporate Governance gerecht wird.

Die bestehenden Rechtsmittelwege im Versicherungsbereich stehen teilweise im Widerspruch zu Vorgaben der Konvention zum Schutze der Menschenrechte (Europäische Menschenrechtskom-mission; EMRK) und des Verwaltungsrechtspflegegesetzes. Zudem sind sie teilweise schwerfällig und komplex. Mit der Revision wird daher ein schlanker, einheitlicher Rechtsweg eingeführt, der in ein Verfahren vor einer gerichtlichen Instanz mündet.

Der Leistungskatalog der Gebäudeversicherung hat sich während langer Jahre bestens bewährt und bedarf keiner grossen Änderungen. Solche finden nur in geringem Umfange statt: Der Ersatz für Feuerschäden war bisher auf Schäden als Folge eines Schadenfeuers begrenzt. Neu werden auch Hitzeschäden in den Deckungskatalog aufgenommen, die nicht auf ein Feuer zurückzuführen sind. Sengschäden bleiben jedoch von einer Versicherungsleistung ausgeschlossen.

Nach jahrzehntelangem, bewährtem Engagement in der Brandschadenverhütung wird sich die Gebäudeversicherung neu auch im Bereich der Elementarschadenverhütung engagieren. Die Überschwemmungen und Stürme, die sich in den letzten Jahren vermehrt ereigneten und grosse Schäden verursachten, rechtfertigen ein derartiges Vorgehen. Das Engagement erfolgt, um die Solidarität unter den Versicherten nicht allzu stark zu strapazieren, jedoch nur in begrenztem Umfange. Im Vordergrund steht die Unterstützung von Massnahmen der Raumplanung und des Objektschutzes bei einzelnen Gebäuden oder Gebäudegruppen. Der übergeordnete Hochwasserschutz bleibt eine vom Staat zu finanzierende Aufgabe.

Gemeinden, Parteien, Verbände und die Öffentlichkeit sind eingeladen, ihre Stellungnahme zum Entwurf der Totalrevision des Gebäudeversicherungsgesetzes abzugeben. Die Anhörung dauert bis am 30. November 2004. Die Dokumente sind unter www.ag.ch/vernehmlassungen abrufbar.

  • Staatskanzlei