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Totalrevision des Beurkundungsrechts :
Der Regierungsrat überweist dem Grossen Rat den Entwurf zum neuen Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetz

Das geltende Beurkundungsrecht ist veraltet und wird durch ein zeitgemässes Regelwerk ersetzt. Das neue Recht schafft Klarheit und ermöglicht eine Reduktion der geltenden Er-lasse.

Seit seinem Erlass im Jahr 1911 hat sich das geltende aargauische Beurkundungs- und Beglaubigungsrecht zu einem stets unübersichtlicheren Flechtwerk von Bestimmungen entwickelt. Trotz der Fülle an Vorschriften bestehen im geltenden Recht etliche Unklarheiten. Das Beurkundungsrecht soll mit der Totalrevision fassbarer und klarer gestaltet werden.

Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat den Entwurf zum neuen Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetz überwiesen. Es enthält einige wesentliche Neuerungen: Für die Notariatsprüfung wird künftig eine Hoch-schul- oder Fachhochschulausbildung verlangt. Die Zulassung zum Notariatsberuf setzt den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder die Erbringung einer anderen gleichwertigen Sicherheit voraus, die heutige Kaution entfällt. Die Grundsätze des Gebührentarifs werden neu festgelegt, wobei die konkrete Ausgestaltung des Tarifs auf Dekretstufe erfolgt. Beibehalten wird das Schweizer Bürgerrecht als Voraussetzung für die Ausübung des Notariatsberufs. Die Erlangung des Fähigkeitsausweises ist jedoch auch ausländischen Staatsangehörigen möglich.

Die Inkraftsetzung des neuen Beurkundungsrechts ist auf den 1. Januar 2012 vorgesehen.

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