Totalrevision des aargauischen Gesundheitsgesetzes
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Das neue Gesetz definiert zentrale Grundsätze und Massnahmen der aargauischen Gesundheitspolitik
Das geltende Gesundheitsgesetz des Kantons Aargau ist heute 20 Jahre alt. Gewandelte gesellschaftspolitische Ansichten in Bezug auf das Gesundheitswesen, neue Bundesgesetze sowie die strategischen Ziele der gesundheitspolitischen Gesamtplanung bedingen eine Totalrevision. Schwerpunkte der Revision sind das Zulassungssystem von Berufen im Gesundheitswesen, Massnahmen der Gesundheitsvorsorge wie Schutz vor Passivrauchen und Tabak- bzw. Alkoholprävention, Massnahmen im Bereich der ambulanten Versorgungssicherheit sowie die Regelung der Medikamentenabgabe.
Das geltende Gesundheitsgesetz des Kantons Aargau beinhaltet zentrale organisatorische und inhaltliche Bestimmungen zum Gesundheitswesen und zur Gesundheitsversorgung im Kanton. Es regelt die Organisation und Zuständigkeiten des Kantons und der Gemeinden sowie sämtliche Fragen im Zusammenhang mit der Berufsausübung von Medizinalpersonen sowie anderer Berufe, Organisationen und Betriebe der Gesundheitspflege. Es enthält ferner Bestimmungen zum Verkehr mit Heilmitteln, Aussagen zu den Rechten und Pflichten der Patientinnen und Patienten sowie Regelungen zum Bestattungs- und Veterinärwesen.
Schwerpunkte der Revision
Schwerpunkt der Revision bildet insbesondere die Neukonzeption des Zulassungssystems von Berufen im Gesundheitswesen. Zentrale Auswirkung davon ist, dass Berufe der Komplementärtherapie grundsätzlich frei und damit ohne staatliche Bewilligung ausgeübt werden können. Bei der Gesundheitsvorsorge werden konkrete Massnahmen zum Schutz vor Passivrauchen und im Bereich Tabak- bzw. Alkoholprävention bei Jugendlichen vorgeschlagen. Der Kanton Aargau orientiert sich hier am gesamtschweizerischen Trend und verbietet grundsätzlich das Rauchen in geschlossenen Räumen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Was den Passivrauchschutz in der Gastronomie angeht, soll die Meinungsbildung im Vernehmlassungsverfahren anhand von zwei Varianten erfolgen können. Im Bereich Tabak- und Alkoholprävention werden im Rahmen des Jugendschutzes Einschränkungen bei der Werbung gemacht sowie der Verkauf von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verboten. Neu sollen auch Grundlagen geschaffen werden, die es erlauben, die Versorgungssicherheit im ambulanten Bereich zu gewährleisten. Dazu gehören insbesondere Massnahmen zur Förderung und Sicherstellung der ärztlichen Grundversorgung, aber auch gesetzliche Grundlagen zur Koordination zwischen der ambulanten und stationären ärztlichen Notfallversorgung. In der Frage der Medikamentenabgabe soll am bereits geltenden, bewährten System festgehalten werden. Dies bedeutet, dass die Abgabe von Medikamenten grundsätzlich weiterhin über die Apotheken erfolgt.
Mit dem neuen Gesundheitsgesetz werden die Grundsätze der aargauischen Gesundheitspolitik definiert, bestehende Lücken im aargauischen Gesundheitsrecht geschlossen und die notwendige Abstimmung mit dem Bundesrecht vorgenommen.
Weiteres Vorgehen
Die Vernehmlassung beginnt am 14. September 2007 und dauert bis am 14. Dezember 2007. Es ist geplant, dass die Beratungen im Grossen Rat im Jahr 2008 stattfinden. Die Verordnungsanpassungen erfolgen im Jahr 2009. Geplanter Zeitpunkt für das Inkrafttreten des neuen Gesundheitsgesetzes ist der 1. Januar 2010.