Totalrevision des aargauischen Gesundheitsgesetzes
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Vernehmlassungsphase abgeschlossen
Am 14. September 2007 startete die Vernehmlassung zum neuen Gesundheitsgesetz. Über 500 verschiedene Exponenten, darunter Gemeinden, politische Parteien, Berufs- und andere Verbände sowie weitere Institutionen und Wirtschaftsvertreter hatten die Möglichkeit, sich bis am 14. Dezember 2007 zu dem Gesetzesentwurf zu äussern. Die zahlreich eingegangenen Rückmeldungen lassen darauf schliessen, dass sich die Öffentlichkeit stark mit den im neuen Gesundheitsgesetz geregelten Themenbereiche identifiziert.
Das neue Gesundheitsgesetz definiert zentrale Grundsätze und Massnahmen der aargauischen Gesundheitspolitik. Zurzeit ist das Departement Gesundheit und Soziales daran, die Rückmeldungen zu erfassen und zu verarbeiten. Aufgrund dessen ist es zum heutigen Zeitpunkt noch nicht möglich, konkrete Aussagen über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zu machen.
Nach einer ersten groben Sichtung zeichnet sich ab, dass sich die Meinungen im Bereich Passivraucherschutz über die beiden Varianten (generelles Rauchverbot, mit Ausnahme von Fumoirs in Gaststätten; generelles Rauchverbot mit der Möglichkeit für Gastronomiebetriebe mit nur einem Raum, die Bewilligung für einen "Raucherbetrieb" einzuholen) ungefähr die Waage halten.
Es ist davon auszugehen, dass verschiedene, zur Zeit in der Öffentlichkeit breit diskutierte Themenbereiche wie die Gesundheitsvorsorge (Werbeverbote für Tabakwaren und Alkoholika, Verkauf und Weitergabe von Tabakwaren sowie Passivrauchschutz), die Sterbehilfe oder die Liberalisierung in der Berufszulassung zu Diskussionen Anlass geben werden.
Gemäss Projektplanung soll im 1.+2. Quartal 2008 die Botschaft an den GR Rat erfolgen. Die 1. Beratung im Grossen Rat ist im 3. Quartal 2008 geplant.