Tötungsdelikt Niederlenz
4-jähriges Mädchen wurde Opfer eines Tötungsdelikts. Die Staatsanwaltschaft eröffnete ein Strafverfahren gegen den Vater des Mädchens und versetzte ihn in Untersuchungshaft. Der Beschuldigte nahm sich gestern das Leben.
Gestern Nachmittag sprang der Beschuldigte kopfüber über das Geländer im Treppenhaus des Gefängnisses. Der den Inhaftierten auf seinem Weg vom Untergeschoss ins Obergeschoss begleitende Sicherheitsbeamte vermochte den sich unverhofft ins Treppenhaus stürzenden Beschuldigten nicht mehr aufzuhalten und konnte den Suizid nicht verhindern. Der Verletzte wurde anschliessend umgehend mit einem schweren Schädel-Hirn-Trauma ins Spital eingeliefert, erlag aber seinen Verletzungen und verstarb noch am selben Tag.
Einstellung des Strafverfahrens
Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau wird nun das Strafverfahren gegen den verstorbenen Beschuldigten einstellen. Der Beschuldigte machte bis zur letzten Einvernahme geltend, sich an die Tat selber nicht mehr erinnern zu können.
Am Sonntagabend, 1. Februar 2015, wurde ein 4-jähriges Mädchen tot an ihrem Wohnort in Niederlenz aufgefunden. Das Kind erlag den ihm zugefügten Stichverletzungen in den Brustbereich. Die 43-jährige Ehefrau wies leichte Verletzungen auf. Die Staatsanwaltschaft eröffnete ein Strafverfahren gegen den Vater des Mädchens wegen vorsätzlicher Tötung an seinem Kind und wegen versuchter Tötung an seiner Ehefrau.