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Tierseuchengesetz genehmigt :
Gesundheitskommission verabschiedet das Einführungsgesetz

In der grossrätlichen Kommission Gesundheit und Soziales ist das Einführungsgesetz zum Tierseuchengesetz (EG TSG) in zweiter Beratung unbestritten.

Zentrale Themen des EG TSG sind die Entschädigungsregelung bei Nutztierverlusten sowie die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden bei der Tierseuchenbekämpfung. Anspruch auf Entschädigung hat, wer Tierhalterbeiträge entrichtet.

Entschädigt werden durch Tierseuchen verursachte Verluste, die gemäss Bundesrecht entschädigungspflichtig sind, oder für die der Regierungsrat gemäss Bestimmungen des Bundesrechts eine Entschädigungspflicht vorsieht, sowie Härtefälle.

Die Kosten werden je zur Hälfte vom Kanton und von den Nutztierhaltern getragen. Der Regierungsrat legt die Höhe des Tierhalterbeitrags pro Grossvieheinheit fest. Er kann diesen anpassen, wenn der Kanton aufgrund ausserordentlicher Umstände zusätzliche Mittel für die Tierseuchenbekämpfung aufwenden muss, welche nicht durch die Spezialfinanzierung gedeckt werden.

Für die Bienenvölker wurde aufgrund eines parlamentarischen Prüfungsantrags eine differenzierte Lösung gefunden, wobei der Regierungsrat festlegen kann, unter welchen Voraussetzungen auf einen Mindestbeitrag zu verzichten ist.

  • Grosser Rat