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Tiefere Abgaben bei Handänderungen :
Kommissionsberatung zur Teilrevision des Gesetzes über die Grundbuchabgaben abgeschlossen

Die vorberatende Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) hat die vom Regierungsrat beantragte Reduktion der Abgaben für die grundbuchliche Behandlung von Unternehmensumstrukturierungen begrüsst. Über den Antrag der Regierung hinaus beschloss sie weitere Entlastungen zu Gunsten der Grundeigentümer.

An ihrer Sitzung vom 19. November 2007 hat die grossrätliche Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) unter dem Vorsitz von Hansjörg Knecht (Leibstadt) die Beratung der Teilrevision des Gesetzes über die Grundbuchabgaben in erster Lesung abgeschlossen.

Da die bisherige Abgabe für die grundbuchamtliche Behandlung von Unternehmensumstrukturierungen zu hoch ist, muss sie aufgrund des eidgenössischen Fusionsgesetzes erheblich reduziert werden. Die Kommission VWA begrüsste die von der Regierung entsprechend beantragte Anpassung.

Standortattraktivität fördern

Eine Mehrheit der Kommission bedauerte jedoch, dass im Rahmen der Teilrevision des Gesetzes über die Grundbuchabgaben vom Regierungsrat keine über die Anpassung an das Bundesrecht hinaus gehenden Änderungen vorgeschlagen wurden. Zur Stärkung der Standortattraktivität des Kantons Aargau beschloss sie deshalb über den Antrag der Regierung hinaus weiter gehende Entlastungen. So soll bei Handänderungen an Grundstücken die Abgabe von 5 auf 4 ‰ der Kauf- oder Übernahmesumme gesenkt werden. Des Weiteren legte sie für die Eintragung von Grundpfändern in Bezug auf vertragliche Grundpfandrechte eine Abgabe von 1,5 ‰ der jeweiligen Pfandsumme fest (bisher 2 ‰). Auch mit den von der Kommission beschlossenen Änderungen erzielen die Grundbuchämter immer noch massive Überschüsse, die in die Staatskasse fliessen.

Die von der Kommission verabschiedete Vorlagekommt voraussichtlich im Dezember vor denGrossen Rat.

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