Teilrevision Lohndekret Lehrpersonen
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Botschaft geht an den Grossen Rat
Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat die Botschaft zur Teilrevision Lohndekret Lehrpersonen, nachdem diese in der Anhörung von allen grundsätzlich begrüsst, jedoch kontrovers in der Höhe und Verteilung der jährlichen Mehrkosten beurteilt wurde. Nebst einigen nennenswerten Anpassungen bleiben die Kernelemente der Vorlage unverändert: Die Anfangslöhne der meisten Lehrpersonen-Funktionen sollen angehoben und der Lohn in den ersten fünfzehn Jahren stärker ansteigen sowie die Klassenlehrpersonen für ihre funktionsspezifischen Aufgaben entlastet werden. Die Teilrevision soll grundsätzlich wie geplant auf das Schuljahr 2011/12 in Kraft treten. Die jährlich wiederkehrenden Kosten für die Revision belaufen sich unverändert auf 47,5 Millionen Franken.
Vom 1. Oktober bis 30. November 2010 war die Teilrevision Lohndekret Lehrpersonen (LDLP) sowie die dazugehörende Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL) in der Anhörung. Mit der Revision sollen die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Aargau auf dem Lehrpersonenmarkt gestärkt und die Arbeitssituation der Lehrpersonen verbessert werden. Die hierzu vorgeschlagenen Anpassungen wurden in der Anhörung grundsätzlich begrüsst. Wie es jedoch aufgrund der unterschiedlichen Interessen und Sichtweisen der Vernehmlassungsteilnehmenden auf die Schule anzunehmen war, fielen die Antworten auf einzelne Fragen unterschiedlich aus.
Reduktion der Wochenlektionenverpflichtung
Der Regierungsrat sieht neu vor, die Pensen der Primarstufe mit jenen der SEREAL (Sekundar- und Realschule) zu vereinheitlichen. Dies bedeutet für Primar-, Einschulungsklassen- sowie Sprachheillehrpersonen eine Reduktion der Wochenlektionenverpflichtung von 29 auf 28 Lektionen. Die Kosten für diese Massnahme sollen über eine Reduktion des Halbklassenunterrichts kompensiert werden. Im interkantonalen Vergleich liegt der Kanton Aargau auch nach einer Reduktion des Halbklassenunterrichts an der Primarschule um zwei Wochenlektionen über dem Durchschnitt.
Weitere Anpassungen
Geändert wurde die Einstufung der schulischen Heilpädagogik. Neu ist vorgesehen, dass die Heilpädagoginnen und Heilpädagogen auf der Sekundarstufe I ebenfalls den Funktionslohn für diese Stufe erhalten. Eine weitere Änderung betrifft die Lohnentwicklungskurve der Mittelschul- und Berufsmittelschullehrpersonen. Diese hat sich im Vergleich zur Anhörung verbessert. Der Lebenslohn reduziert sich anstatt der bisher vorgesehenen 0,8 Prozent nur noch marginal um 0,2 Prozent im Vergleich zu heute. Und schliesslich sollen die Löhne der Monofachlehrpersonen der Funktion "Werken/Hauswirtschaft/Textiles Werken" an der Oberstufe innert drei Jahren in zwei Schritten an die Löhne der Sekundarstufe I angehoben werden und nicht wie in der Anhörung vorgesehen in einem Jahr.
Unveränderte Inhalte
- Die Löhne werden wettbewerbsfähiger gestaltet, indem bei allen Funktionen (Ausnahme Bezirksschule, Instrumentalunterricht II, Mittelschule) die Anfangslöhne erhöht werden sowie bei sämtlichen Funktionen ein steilerer Anstieg der Lohnkurve in der ersten Hälfte der Berufslaufbahn vorgesehen ist.
- Die Klassenlehrpersonen der Volksschule sollen für ihre anspruchsvollen und wichtigen funktionsspezifischen Aufgaben um sechzig Stunden jährlich entlastet werden.
- Der Ferienanspruch der Lehrpersonen wird an denjenigen des Verwaltungspersonals angepasst, indem die Unterrichtsverpflichtung der Lehrpersonen neu bereits im Alter von 50 Jahren um eine Wochenlektion gesenkt wird.
- Der Berufsauftrag der Lehrpersonen wird mit Richtwerten in Bezug auf die Jahresarbeitszeit in die vier Berufsfelder "Unterricht und Klasse", "Schülerinnen und Schüler", "Lehrpersonen" und "Schule" gegliedert.
- Die Lektionen an den Aargauer Schulen am Vormittag und Nachmittag sollen einheitlich 45 Minuten dauern.
Inkrafttreten auf Schuljahr 2011/12
Voraussichtlich im Mai berät der Grosse Rat über diese Vorlage, so dass die Revision auf das Schuljahr 2011/12 umgesetzt werden könnte. Ausgenommen davon sind die Reduktion der Wochenlektionenverpflichtung für die Primar-, Einschulungsklassen- und Sprachheillehrpersonen, die Lektionenentlastung für Klassenlehrpersonen sowie die einheitliche Lektionendauer. Grund für die um ein Jahr später geplante Einführung ist die bei den Schulen anfallende Organisation und Planung. Die vorgesehene Entlastung der Klassenlehrpersonen schafft rund 110 zusätzliche Vollzeitstellen, für die wiederum Lehrpersonen rekrutiert werden müssen.