Teilrevision des Gemeindegesetzes
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Eröffnung der Anhörung
Die Aufsichtstätigkeit des Kantons hinsichtlich der finanziellen Führung der Gemeinden soll verstärkt risikoorientiert ausgestaltet werden.
Zur Stärkung der Eigenkontrolle der Gemeinden sollen die Aufgaben der Finanzkommission im Gemeindegesetz präziser gefasst werden. Die Risikobeurteilung und das interne Kontrollsystem werden explizit als Aufgabe des Gemeinderats aufgeführt.
Die Einführung der externen Bilanzrevision sowie der neuen Rechnungslegung HRM2 haben die Rahmenbedingungen in der finanziellen Führung der Gemeinden stark verändert. Deshalb sollen die Aufsichtstätigkeiten des Departements Volkswirtschaft und Inneres (Gemeindeabteilung) im Bereich der Gemeindefinanzen verstärkt risikoorientiert ausgestaltet werden. Bei der Neuausrichtung der Finanzaufsicht geht es hauptsächlich um die Abschaffung der kantonalen Genehmigungspflicht für Budgets und Rechnungen.
Erweiterung der Organisationsautonomie
Die Organisationautonomie der Gemeinden soll mit der Schaffung von Rechtsgrundlagen erweitert werden. Neu sollen die Gemeinden auch selbständige Gemeindeanstalten errichten können. Zudem sollen die Finanzkennzahl "Eigenkapitaldeckungsgrad" sowie die Forstreserveverordnung ersatzlos aufgehoben werden.
Alle Unterlagen finden Sie unter Anhörung