Tarmed-Taxpunktwert wird vorläufig fortgeführt
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Regierungsrat fordert Tarifpartner zu ernsthaften Verhandlungen auf
Der Tarmed-Taxpunktwert für die ärztlichen und technischen Leistungen wird vorläufig nicht verändert und wird auch im kommenden Jahr Fr. 0.89 betragen. Der Regierungsrat hat die Tarifparteien aufgefordert, unverzüglich ernsthafte Verhandlungen miteinander aufzunehmen.
Sowohl der Aargauische Ärzteverband (AAV) als auch tarifsuisse AG sind im November 2011 an den Regierungsrat gelangt und haben Begehren für die Festsetzung neuer Taxpunktwerte für die ärztlichen und technischen Leistungen gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung eingereicht. Der AAV verlangte einen Taxpunktwert von Fr. 1.02 für ärztliche Leistungen und einen solchen von Fr. 0.96 für technische Leistungen, tarifsuisse AG forderte einen Taxpunktwert von Fr. 0.80.
Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) hat die Tarifparteien in der Folge aufgefordert, die vollständigen Verhandlungsunterlagen einzureichen. Dabei zeigte sich, dass zwischen AAV und tarifsuisse AG lediglich eine Sitzung stattgefunden hat, um einen neuen Vertrag beziehungsweise eine Vertragsverlängerung zu diskutieren.
Für den Regierungsrat ist vor diesem Hintergrund der Nachweis, wonach sich die Verhandlungspartner ernsthaft um eine gemeinsame Lösung bemüht haben, nicht erbracht. Der Regierungsrat ist erst dann verpflichtet, einen Tarif hoheitlich festzusetzen, wenn ernsthafte Verhandlungen zwischen den Tarifpartnern stattgefunden haben und diese zu keinem Ergebnis führten. Deshalb fordert der Regierungsrat die Tarifpartner auf, unverzüglich ernsthafte Verhandlungen miteinander aufzunehmen.
Die Anträge von AAV und tarifsuisse AG werden vor diesem Hintergrund vorläufig abgelehnt. Eine hoheitliche Festsetzung findet zum heutigen Zeitpunkt deshalb nicht statt. Der geltendeTarmed-Taxpunktwert von Fr. 0.89 wird hingegen um ein Jahr fortgeführt. Die Verrechnung der erbrachten medizinischen Leistungen soll ab 1. Januar 2012 ordnungsgemäss erfolgen können. Deshalb wird einer allfälligen Beschwerde gegen die vom Regierungsrat beschlossene Verlängerung die aufschiebende Wirkung entzogen.
Die Tarifparteien haben dem Regierungsrat bis spätestens 30. Juni 2012 einen neuen Tarifvertrag zur Genehmigung zuzustellen oder allenfalls erneut einen Festsetzungsantrag zu stellen.