Submissions- und Finanzrecht verletzt
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GPK zur Reorganisation des Erziehungsdepartementes
Die 470'000 Franken teure Umwandlung des Erziehungsdepartementes in das Departement für Bildung, Kultur und Sport (BKS) verletzte Submissions- und Finanzrecht. Die Geschäftsprüfungskommission ist der Meinung, dass die Reorganisation nötig und richtig war, das Vorgehen sowie die Art und Weise, wie sie finanziert wurde, hingegen nicht akzeptiert werden kann.
Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates hat die Umstände der Reorganisation des Erziehungsdepartementes untersucht. Die Bildung der neuen Organisationsstruktur ging einher mit der neuen Namensgebung des Departementes für Bildung, Kultur und Sport und wurde unter anderen von der Beraterfirma Arthur Andersen unterstützt. Die gesamten Kosten belaufen sich auf rund 470'000 Franken. Die Geschäftsprüfungskommission gelangt zum Schluss, dass die vom Departement BKS vorgebrachte Begründung der Kosten sehr hoch erscheint und sich zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abschliessend beurteilen lässt. Sie kann aber insbesondere nicht akzeptieren, dass mit der Neuorganisation offensichtlich Submissions- und Finanzrecht verletzt worden sind. Am Verhalten ist weiter zu bemängeln, dass die Geschäftsprüfungskommission im Rahmen ihrer Prüfung zuerst nur unvollständige Informationen erhalten hat und erst auf Nachhaken der Finanzkontrolle der ganze Sachverhalt und die Dimensionen bekannt wurden.
Die GPK kommt nicht umhin zu kritisieren, dass in der vergangenen Legislatur sowohl vom Regierungsrat wie auch den Departementen wiederholt Auskünfte nur schleppend und unter Missachtung von Terminen erteilt wurden. Dies betrifft im Speziellen auch einen Bericht zur Evaluation, Vergabe und Finanzierung der umstrittenen Arbeitsplatzbewertung ABAKABA, der trotz Mahnung noch immer aussteht.
Die Geschäftsprüfungskommission erwartet in Zukunft eine offene und transparente Informationspolitik sowie die Einhaltung von Terminen und rechtlichen Vorgaben.