Streik bei SPAR Filiale in Baden-Dättwil
Das Gerichtspräsidium Baden verfügt die Aufhebung der Blockade unter Androhung des polizeilichen Vollzugs.
Mit Verfügung vom 13. Juni 2013 setzt das Gerichtspräsidium Baden den Streikenden eine letzte Frist bis heute, 16.00 Uhr, um sämtliche Zugänge und Zufahrten zum SPAR Supermarkt und zur Tankstelle für Mitarbeitende, Lieferanten und Kunden von SPAR freizugeben. Für den Fall, dass die Streikenden die Blockade nicht fristgemäss aufheben, weist es die Polizei an, das Areal zu räumen. Damit wird dem Antrag der SPAR Handels AG entsprochen.
Bussenandrohung wirkungslos
Am 6. Juni 2013 hatte das Gerichtspräsidium Baden entschieden, die Blockade der Geschäftsräumlichkeiten durch die Streikenden sei unzulässig und unverhältnismässig. Das durch die Verfassung geschützte Streikrecht könne auch ohne eine derartige Abriegelung des Betriebs ausgeübt werden. Es verpflichtete die Streikenden mit sofortiger Wirkung, die Zugänge freizugeben, und drohte ihnen für den Zuwiderhandlungsfall eine Busse an. Die Streikenden leisteten der gerichtlichen Anordnung jedoch keine Folge, weshalb nun die Aufhebung der Blockade verfügt wird.