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Strategie für die kantonalen Beteiligungen :
Vernehmlassungsstart für die Eigentümerstrategien zu den Beteiligungen des Kantons Aargau

Der Regierungsrat präsentiert einen umfassenden Vernehmlassungsbericht zu den Eigentümerstrategien der Beteiligungen des Kantons Aargau. Er legt damit den Grundstein für eine transparente und zeitgemässe Führung und politische Steuerung der kantonalen Beteiligungen.

Der Kanton hält zahlreiche Beteiligungen, die in unterschiedlichem Ausmass kantonale Aufgaben erfüllen. Mit dem Bericht zu den Eigentümerstrategien und den vier Planungsberichten zu den Beteiligungen an der Aargauischen Kantonalbank (AKB), der AEW Energie AG, der Axpo Holding AG sowie der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) verfolgt der Regierungsrat eine umfassende, transparente und kohärente Beteiligungspolitik.

Einheitliche Ziele

Die Hauptaufgabe der Beteiligungspolitik besteht in der gezielten Wahrnehmung der Eigentümerinteressen. Gleichzeitig muss der Kanton bestimmte Leistungsaufträge gewährleisten. Die Eigentümerstrategien orientieren sich an den folgenden Zielen: Sicherstellung der Versorgungssicherheit, Risikominimierung, wirtschaftliche Unternehmensführung, wirtschaftlicher Umgang mit öffentlichen Mitteln und eine angemessene Gewinnausschüttung an den Kanton.

Schrittweises Vorgehen

Seit zwei Jahren werden die Beteiligungen des Kantons einheitlich vom Departement Finanzen und Ressourcen (DFR) koordiniert. Das damit verbundene Reporting war ein erster Schritt in Richtung Transparenz. Im März 2007 verabschiedete der Regierungsrat die Richtlinien zur Public Corporate Governance (PCG). Im letzten Jahr nun erarbeitete die Regierung für alle 24 Beteiligungen Eigentümerstrategien. Die vier Planungsberichte zu den Eigentümerstrategien der AKB, AEW, AXPO und AGV enthalten wichtige Weichenstellungen für die zukünftige Beteiligungspolitik des Kantons Aargau. Der Regierungsrat schickt die Eigentümerstrategien in eine zweimonatige, auf die politischen Parteien, Verbände und Beteiligungen eingeschränkte Vernehmlassung. Die überarbeitete Vorlage wird dem Grossen Rat nach den Sommerferien 2008 vorgelegt.

AKB: Rechtsformumwandlung und Teilprivatisierung

Für die AKB sieht die Strategie eine Rechtsformumwandlung in eine Aktiengesellschaft vor. Mit dem geplanten Verkauf von maximal 49 Prozent der Aktien wird die AKB zur Publikumsgesellschaft, an der sich die Bevölkerung und Investoren beteiligen können. Einzelbeteiligungen sind auf maximal 5 Prozent beschränkt. Im weiteren sieht die Strategie vor, den Leistungsauftrag und die Staatsgarantie zu überprüfen.

AEW Neustrukturierung

Die AEW Energie AG soll sich so strukturieren, dass ein Verkauf der Energieverteilungsaktivitäten unabhängig von den Produktionsbeteiligungen und unabhängig von der Axpo-Beteiligung möglich ist. Der Kanton strebt eine teilweise Veräusserung von bis zu 33 Prozent der Energieverteilungsaktivitäten an. Vor dem Verkauf der Aktien werden die Auswirkungen der Strommarktöffnung sorgfältig geprüft. Die Erkenntnisse fliessen in die Entscheidung über den Zeitpunkt der Veräusserung ein. Dabei muss die Versorgungssicherheit gewährleistet sein. Eine Veräusserung von Produktionsbeteiligungen soll ebenfalls vorzugsweise innerhalb des Axpo-Verbundes vorgenommen werden.

Axpo: Vorläufiges Festhalten an Beteiligung

Der Kanton hält an seiner heutigen Beteiligung fest bis die Auswirkungen der Strommarktöffnung abschätzbar sind. Liberalisierungsschritte nimmt der Kanton im Gleichschritt mit den anderen Aktionären der Axpo Holding wahr.

Public Corporate Governance bei der AGV

Die vierte Eigentümerstrategie behebt die Unvereinbarkeit der Bestimmungen des Gebäudeversicherungsgesetzes mit den Richtlinien zur Public Corporate Governance. Künftig sollen keine Gross- und Regierungsräte mehr im Verwaltungsrat der AGV Einsitz nehmen. Am Versicherungsmonopol wird festgehalten.

Die Planungsberichte zu den Eigentümerstrategien zeigen dem Parlament eine konsequente und transparente kantonale Beteiligungspolitik auf. Die Umsetzung erfolgt nach den Beschlüssen des Grossen Rats schrittweise. In erster Priorität werden ab 2009 die AKB-Strategie sowie die Neustrukturierung der AEW Energie AG umgesetzt. Notwendige Gesetzesänderungen wird der Grosse Rat und allenfalls das Volk beschliessen.

  • Departement Finanzen und Ressourcen