Strassenverkehrsamt senkt Gebühren
Beim Aargauischen Strassenverkehrsamt gelten ab 1. Januar 2010 neue Tarife. Die Kundinnen und Kunden kommen bei vielen Dienstleistungen in den Genuss tieferer Gebühren.
Das Departement Volkswirtschaft und Inneres und das Strassenverkehrsamt prüfen im Interesse der Kundinnen und Kunden laufend die Gebühren. Gestützt darauf hat der Regierungsrat am 11. November 2009 die kantonale Verordnung über die Steuern, Abgaben und Gebühren revidiert. Die Neuerungen werden auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt.
Kosteneinsparungen dank Rationalisierung
Beim Strassenverkehrsamt hat die Zahl der gebührenpflichtigen Massengeschäfte markant zugenommen. Dank permanenten Vereinfachungen der Prozessabläufe und laufenden Rationalisierungen bei der Bearbeitung konnte das Strassenverkehrsamt die Kosten von einzelnen Massengeschäften laufend reduzieren. Die Senkung des Aufwands bietet die Möglichkeit von tieferen Gebühren.
In einzelnen Bereichen wurden die Verfahren komplexer und zeitaufwändiger (v.a. Führerausweisentzüge). Bei diesen Geschäften sind wegen des Kostendeckungsprinzips angemessene Erhöhungen der Gebühren notwendig.
Die Berechnung der Gebühren ist während der Übergangszeit bis Anfang 2010 vom Zeitpunkt abhängig, in welchem das Strassenverkehrsamt ein Geschäft bearbeitet und abschliesst und nicht vom Moment der Gesuchseinreichung.