Strafverfahren betreffend Rassendiskriminierung erledigt
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Angeklagt haben Einsprachen zurückgezogen
Das Strafverfahren am Bezirksgericht Aarau betreffend Rassendiskriminierung in Sachen dreier PNOS-Aktivisten ist erledigt. Die auf dem 14. Juni 2006 angesetzte und in mehreren nationalen Medien angekündigte Verhandlung betreffend drei PNOS-Aktivisten findet nicht statt. Alle drei Angeklagten haben ihre Einsprachen gegen die wegen Rassendiskriminierung ausgefällten Strafbefehle des Bezirksamts Aarau vom 1. Juli 2005 zurückgezogen.
Mit Strafbefehlen vom 1. Juli 2005 des Bezirksamts Aarau sind drei PNOS-Aktivisten wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden. Dies einerseits wegen rassendiskriminierenden Inhalten des 20-Punkte-Parteiprogramms der PNOS in der damaligen Fassung - dieser Vorwurf trifft allerdings nur den Hauptangeklagten und andererseits wegen der Veröffentlichung eines Wahlplakates im August 2003, welches nach dem der Anklage zugrunde liegenden Sachverhalt von einem Plakat der Nationalen Front beeinflusst war, auf welchem Bonzen, Kommunisten und Juden aus der Schweiz gefegt werden, gestützt auf Art. 261bis Abs. 1 StGB zu einer Busse von Fr. 500.00 (Hauptangeklagter) bzw. Fr. 300.00 verurteilt worden. Nach dem Rückzug sämtlicher Einsprachen entfällt nun die auf den 14. Juni 2006 angesetzte und in nationalen Medien mehrfach angekündigte Verhandlung vor dem zuständigen Einzelrichter in Strafsachen. Das Verfahren vor Bezirksgerichtspräsidium ist erledigt; die Strafbefehle des Bezirksamts Aarau erwachsen, sobald die bezirksgerichtlichen Abschreibungsverfügungen rechtskräftig sind, ebenfalls in Rechtskraft.