Steuerliche Umsetzung der Wachstumsinitiative
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Teilrevision des Steuergesetzes geht in die Vernehmlassung
Heute beginnt das Vernehmlassungsverfahren für eine Teilrevision des Steuergesetzes. Es ist die erste grössere Revision des seit 2001 geltenden neuen Steuergesetzes. In erster Linie sollen die Unternehmen entlastet werden. Damit erhofft sich der Regierungsrat einen wichtigen Wachstumsimpuls. Der Kanton Aargau bekräftigt damit seine starke Position im interkantonalen Standortwettbewerb.
Der Regierungsrat des Kantons Aargau legt bereits zweieinhalb Monate nach der Lancierung der Wachstumsinitiative die erste Gesetzesrevision zur Umsetzung der wirtschaftspolitischen Massnahmen vor: Bei der Revision des Steuergesetzes sollen die Kapitalsteuer halbiert und Forschungsbeiträge steuerlich erleichtert werden. Im Index der Gesamtsteuerbelastung bekräftigt der Kanton Aargau damit seinen 5. Rang.
Der Regierungsrat sieht bei der Teilrevision des Steuergesetzes vor, die Kapitalsteuer in zwei Etappen von 2.5 auf 1.25 zu halbieren. "Damit schaffen wir einen zusätzlichen Anreiz für Unternehmen, sich im Kanton Aargau niederzulassen respektive im Kanton Aargau zu bleiben", führte Regierungsrat Roland Brogli am Donnerstag vor den Medien aus. "Neue Arbeitsplätze werden so geschaffen, bisherige erhalten." Die Steuerausfälle lassen sich mittel- bis langfristig durch neue Arbeitsplätze und vermehrte Investitionen kompensieren. "Den Unternehmen bleibt mit der Halbierung der Kapitalsteuer zudem mehr Gewinn. Diesen werden sie teilweise für Investitionen einsetzen, was wiederum dem Wirtschaftswachstum zu Gute kommt."
Als zweite wichtige Massnahme sieht die Revision vor, den Grenzbetrag für freiwillige Zuwendungen im Bereich Forschung und Entwicklung von bisher 20 auf 50 Prozent des Reineinkommens bzw. Reingewinns zu erhöhen. "Damit stärken wir den Standort Aargau gleich in doppelter Hinsicht", führte Brogli aus. "Einerseits erhöhen mehr Forschung und Entwicklung die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Aargau, andererseits generieren höhere Budgets im Forschungsbereich wiederum Wirtschaftswachstum."
Entlastung der Kleinverdiener
Nebst diesen Hauptstossrichtungen beinhaltet die Teilrevision des Steuergesetzes noch weitere Bereiche. So sollen Rentnerinnen und Rentner sowie erwerbstätige Steuerpflichtige in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen entlastet werden. Eine solche Entlastung wurde bereits vor zwei Jahren in die Wege geleitet. Sie wurde aber dann wegen der Diskussion um das Steuerpaket 2001 des Bundes vorübergehend sistiert.
Zudem muss das Steuergesetz an geänderte Vorschriften des für die Kantone verbindlichen Steuerharmonisierungsgesetzes angepasst werden. Dabei geht es um die Umsetzung des neuen Fusionsgesetzes, einen neuen Abzug für behinderungsbedingte Krankheitskosten sowie Anpassungen an das revidierte Stiftungsrecht.
Wachstum kompensiert Steuerausfälle
Die Steuerentlastungen allen voran die Halbierung der Kapitalsteuer bewirken in den ersten Jahren Steuerausfälle. Diese könne jedoch durch die Wachstumseffekte neue Firmen, neue Arbeitsplätze, höhere Gewinne mittelfristig kompensiert werden. Die Mindereinnahmen beim Kanton betragen 2007 rund 32.7 Mio. Franken und 2008 rund 47.6 Mio. Franken. Die Gemeinden müssen 2007 mit 22.3 Mio. Franken und 2008 mit 28.7 Mio. Franken an Mindereinnahmen rechnen.
Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 14. Oktober 2005. Der Regierungsrat wird noch in diesem Jahr die Botschaft verabschieden, damit die Revision 2006 im Grossen Rat beraten und auf den 1. Januar 2007 in Kraft treten kann.