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Steuergesetzrevision knapp verabschiedet :
Kommissionsberatungen zur Steuergesetzrevision abgeschlossen

Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) hat die Revision des Steuergesetzes in zweiter Beratung äusserst knapp beschlossen. Die Revision soll auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt werden, wobei jedoch einzelne Beschlüsse gestaffelt bis ins Jahre 2010 umgesetzt werden sollen.

An ihrer Sitzung vom 3. Juli 2006 hat die grossrätliche Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) unter dem Vorsitz von Hansjörg Knecht (Leibstadt) für das Jahr 2007 Steuererleichterungen für juristische und natürliche Personen in der Höhe von rund 75 Millionen Franken (Kanton) beziehungsweise rund 60 Millionen Franken (Gemeinden) beschlossen. Aufgrund der gestaffelten Inkrafttretung der Revision werden die fiskalischen Auswirkungen für den Kanton und die Gemeinden ab 2010 auf insgesamt rund 385 (225 bzw. 160) Millionen Franken ansteigen. Dies übersteigt den Regierungsvorschlag gemäss Botschaft zur zweiten Lesung um total rund 30 Millionen Franken. In diesen Entlastungen ist der gesetzlich verankerte Ausgleich der kalten Progression enthalten. Unter Berücksichtigung des Wirtschaftswachstums sowie im Hinblick auf die Verbesserung der steuerpolitischen Standortattraktivität und den daraus hervorgehenden Mehreinnahmen werden die Entlastungen für die öffentliche Hand von einer knappen Mehrheit als verkraftbar betrachtet. Für eine Minderheit gehen die Beschlüsse zu weit. Sie lehnt deshalb die Gesetzesrevision ab.

Senkung der Gewinn- und Kapitalsteuer

Ein Schwergewicht der steuerlichen Entlastungen hat die Kommission bei den juristischen Personen gelegt. Äusserst knapp beschloss sie eine Senkung der Gewinnsteuer auf 6 beziehungsweise 8 Prozent. Damit weicht die Kommission vom Regierungsantrag ab, welcher eine Senkung auf 6 bzw. 10 Prozent vorsah. Des Weiteren beschloss die Kommission die Anrechnung der Gewinn- an die Kapitalsteuer sowie eine Senkung der Kapitalsteuer auf 1,25 Promille. Der neue Kapitalsteuersatz soll bereits auf den 1. Januar 2007 in Kraft treten. Die Reduktion der Gewinnsteuer sowie die Anrechnung der Gewinn- an die Kapitalsteuer werden auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt.

Steuerentlastungen für natürliche Personen

Dem vom Regierungsrat beantragten Kleinverdiener- und Kleinrentnerabzug stimmte die Kommission zu. Ebenso soll der Kinderabzug neu gestaltet und ausgebaut werden. Betreffend Dividenden soll gemäss Kommissionsbeschluss eine privilegierte Besteuerung zu 40 Prozent des Gesamtsatzes gelten. Damit weicht die Kommission vom Regierungsantrag ab, welcher eine Besteuerung der Dividendeneinkünfte zu 50 Prozent des Gesamtsatzes vorsah. Mit einer Mehrheit hat die Kommission des Weiteren einer Senkung der Einkommenssteuer ab einem Einkommen von 43'000 Franken sowie einer Senkung der Vermögenssteuer um 0,3 Promille bei den einzelnen Tarifstufen zugestimmt. Mit diesen Beschlüssen wird gleichzeitig der gesetzlich verankerte Ausgleich der kalten Progression vorgenommen. Gemäss Kommissionsbeschluss sollen die neuen Tarife betreffend Einkommens- und Vermögenssteuern erst am 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die bisherigen Einkommens- und Vermögenssteuertarife.

Referendum angekündigt

Voraussichtlich wird die Steuergesetzrevision im Grossen Rat am 22. August 2006 behandelt werden. In der Kommissionsberatung wurde das Referendum gegen die Gesetzesvorlage angekündigt. Dies würde zu einer Verzögerung im Zeitplan der Regierung führen.

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