Steuergesetzrevision entlastet Mittelstand
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Regierungsrat verabschiedet Botschaft für die erste Beratung
Parteien, Verbände und interessierte Kreise haben sich im Rahmen der Vernehmlassung zum regierungsrätlichen Entwurf der nächsten Steuergesetzrevision geäussert. Das mehrheitlich positive Echo bewog den Regierungsrat, dem Grossen Rat eine praktisch unveränderte Botschaft zur ersten Beratung zu unterbreiten.
Kernstück der Revision bildet die steuerliche Entlastung des Mittelstands. Damit löst der Regierungsrat sein mehrfach geäussertes Versprechen ein. Die Entlastung erfolgt in erster Linie mit einer grosszügigen Reduktion des Einkommenssteuertarifs. Daneben sollen auch der Kinderabzug und der Kinderbetreuungskostenabzug erhöht werden. Der Kinderabzug für bis 14-jährige Kinder wird von heute 6'400 Franken auf 7'000 Franken erhöht, für 14- bis 18-jährige Kinder von 8'000 Franken auf 9'000 Franken und für volljährige Kinder in Ausbildung von 9'500 Franken auf 11'000 Franken. Der Kinderbetreuungskostenabzug wird von heute 6'000 Franken auf 10'000 Franken angehoben. Die Vermögenssteuer soll moderat gesenkt und der Tarif für Kapitalzahlungen aus der beruflichen Vorsorge reduziert werden. Die teuerungsbedingte Anpassung der Tarife und Abzüge soll künftig jährlich erfolgen dies zum Vorteil der Steuerpflichtigen. Alle diese Entlastungen hat der Regierungsrat unverändert in den Gesetzesentwurf übernommen.
Aufgrund der mehrheitlich negativen Stellungnahmen verzichtet der Regierungsrat hingegen auf zwei im Vernehmlassungsentwurf beabsichtigte Neuerungen: auf die Ausbildungsvorschrift für die Vorsteherinnen und Vorsteher von Gemeindesteuerämtern sowie auf das Einführen der direkten Einreichung der Lohnausweise durch die Arbeitgeber.
Steuerausfälle sind verkraftbar
Der Kanton erwartet nach dem erfreulichen Rechnungsabschluss 2010 auch für die kommenden Jahre ein weiteres Steuerwachstum. Von den Mehreinnahmen kann deshalb ab 2013 wieder etwas an die Steuerpflichtigen zurück gegeben werden diesmal eben hauptsächlich an den Mittelstand.
Die aus der Steuergesetzrevision resultierenden Entlastungen führen über die Jahre bei einer dynamischen Betrachtungsweise zu durchschnittlich steuerlichen Mindererträgen von rund 90 Millionen Franken pro Jahr für den Kanton und von rund 85 Millionen Franken für die Gemeinden. Gegen Steuerausfälle in dieser Höhe wehren sich die SP, die Grünen sowie die Gemeinde-Verbände. Aufgrund der erfreulichen volkswirtschaftlichen Entwicklung ist die Revision nach Ansicht des Regierungsrats aber sowohl für den Kanton als auch für die meisten Gemeinden tragbar.
Die erste Beratung im Grossen Rat ist zwischen Mai und September 2011 geplant. Die Inkraftsetzung soll auf den 1. Januar 2013 erfolgen.