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Steuergesetzrevision auf der Zielgeraden :
Regierungsrat nimmt Stellung zu Kommissionsbeschlüssen

Die meisten Differenzen zwischen Regierungsrat und grossrätlicher Kommission bei der Steuergesetzrevision sind ausgeräumt. Einzig beim Tarif für die Unternehmen und beim Abzug von Forschungsbeiträgen bestehen noch Differenzen.

Am letzten Montag ist die Kommission Volkswirtschaft und Abgaben bezüglich Inkrafttreten der Tarifsenkungen und Ausgleich der Teuerung auf die Linie des Regierungsrats eingeschwenkt. Nun stimmt der Regierungsrat den Kommissionsbeschlüssen mehrheitlich zu.

Dem Antrag der Kommission, den Tarif bei den juristischen Personen von heute 7/11% auf 6/8% zu senken, kann sich der Regierungsrat jedoch nicht anschliessen. Er bleibt bei seinem Antrag, die Steuersätze um einen Prozentpunkt auf 6/10% zu senken. Zusammen mit den anderen Massnahmen gewinnt der Kanton Aargau damit markant an steuerlicher Attraktivität. Die Steuerausfälle sind für den Kanton wie die Gemeinden zwar bedeutend, doch liegen sie noch in verkraftbarem Rahmen.Im weiteren hält die Regierung an ihrer Massnahme aus der Wachstumsinitiative fest, höhere Abzüge für Beiträge an die Forschung und Entwicklung zuzulassen, um den Forschungs- und Innovationsstandort Aargau zu stärken. Die Kommission will darauf verzichten.

Zugestimmt hat der Regierungsrat u. a. einer weitergehenden Entlastung der Dividenden (Besteuerung zu 40% des Gesamtsatzes), der Ausdehnung der privilegierten Vermögensbesteuerung von nicht kotierten Wertpapieren (Entlastung von 50%), und der zeitlichen Ausdehnung der Ersatzbeschaffungsfrist sowie der Erhöhung der Anlagekostenmpauschalen bei der Grundstückgewinnsteuer.

Unbestrittene Etappierung 2007 bis 2010

Einigkeit besteht auch bei der Etappierung der Gesetzesrevision. Auf 2007 werden die Halbierung der Kapitalsteuer und die Entlastung der Dividendenbesteuerung, die Entlastung der Kleinrentner und Kleinverdienenden, der neue, gestaffelte Kinderabzug, die diversen Anpassungen an geändertes Bundesrecht sowie die zahlreichen kleineren Bereinigungen und Vereinfachungen in Kraft treten. 2009 folgt die Senkung des Gewinnsteuertarifs für die Unternehmen und die Möglichkeit, die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer anzurechnen. Und 2010 wird schliesslich der Einkommenssteuer- und der Vermögenssteuertarif der natürlichen Personen gesenkt.

Die Anträge des Regierungsrates bewirken beim Kanton 2007 Steuerausfälle von rund 75 Mio. Franken (Gemeinden: 60 Mio. Franken), 2009 von 130 Mio. Franken (Gemeinden: 85 Mio. Franken), und 2010 von 200 Mio. Franken (Gemeinden: 150 Mio. Franken).

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