Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Steuerentlastung für Mittelstand ab 2014 :
Regierungsrat hält an seiner Strategie fest

Die nächste Steuergesetzrevision soll wie geplant hauptsächlich für den Mittelstand deutliche Entlastungen bringen. Mit Blick auf die angespannten Rahmenbedingungen für den Kanton und die Gemeinden werden die Entlastungen neu etappiert auf die Jahre 2014 und auf 2015 in Kraft treten. Zudem sollen auch die juristischen Personen entlastet werden. Dies allerdings unter der Voraussetzung einer positiven Entwicklung der Wirtschaft und der Kantonsfinanzen.

In der ersten Beratung der Steuergesetzrevision hatte der Grosse Rat Entlastungen beschlossen, die bei dynamischer Betrachtungsweise Mindereinnahmen von 110,0 Millionen Franken für den Kanton und 104,1 Millionen Franken für die Gemeinden bewirken. Der vom Regierungsrat beschlossene Gesetzesentwurf für die zweite Beratung im Grossen Rat führt dagegen nur zu Steuermindererträgen von 91,8 Millionen Franken für den Kanton und 86,8 Millionen Franken für die Gemeinden. Die Differenz rührt vor allem daher, dass der Regierungsrat den Pauschalabzug für Versicherungsprämien nicht erhöhen will.

Revision tritt etappiert 2014 und 2015 in Kraft

Der Regierungsrat sieht sich derzeit mit einem unsicheren finanzpolitischen Umfeld konfrontiert. Dazu zählen schwierige Prognosen zum volkswirtschaftlichen Wachstum, Rückgang bei den Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank und des interkantonalen Finanzausgleichs sowie die Bewältigung von neuen kostenintensiven Aufgaben. Die Finanz- und Steuerplanung der nächsten Jahre wird so für die Gemeinden und den Kanton zu einer anspruchsvollen Herausforderung. Da der Spielraum immer kleiner wird, sind derzeit weder für die Gemeinden noch für den Kanton Steuerausfälle verkraftbar. Deshalb schlägt der Regierungsrat für die Steuergesetzrevision eine neue Etappierung vor. Die erste Tranche der Entlastungen soll nicht bereits 2013, sondern erst 2014 erfolgen. Die zweite Tranche folgt, wie bereits beim Aufgaben- und Finanzplan des Kantons Aargau so vorgesehen, auf 2015.

Entlastung der Unternehmen geplant

Der Grosse Rat hat den ausdrücklichen Willen bekundet, auch die Unternehmen in die vorliegende Revision einzubinden. Er hat deshalb dem Regierungsrat den Auftrag erteilt, eine zusätzliche Entlastung für die juristischen Personen zu prüfen.

Der Regierungsrat beurteilt dieses Anliegen wegen der damit verbundenen Steuerausfällen als kritisch. Er hat aber eine Lösung gefunden, die allen Seiten Rechnung trägt. Einerseits soll die Entlastung für die Unternehmen frühestens im Jahre 2016 erfolgen. Andererseits ist sie an zwei Bedingungen geknüpft. Erstens muss die Verwaltungsrechnung des Kantons in den beiden Vorjahren einen Überschuss ausweisen. Und zweitens muss das Wachstum des Bruttoinlandprodukts in den beiden Vorjahren kumuliert mindestens drei Prozent betragen haben. Mit diesen Vorgaben wird sicher gestellt, dass der Kanton und die Gemeinden diesen zusätzlichen Schritt verkraften können.

Die zweite Beratung der Steuergesetzrevision im Plenum des Grossen Rats ist ab anfangs Mai 2012 geplant.

  • Departement Finanzen und Ressourcen
  • Regierungsrat