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Start des Projekts :
Schule mit erweitertem Gestaltungsraum

Mit einer Orientierungsschrift werden Gemeinden und Schulen eingeladen, sich am Projekt "Schule mit erweitertem Gestaltungsraum" und damit an der Entwicklung des aargauischen Schulwesens aktiv zu beteiligen.

Nach Verabschiedung des Leitbildes Schule Aargau durch den Grossen Rat geht es Schritt um Schritt an die Konkretisierung. Das Projekt Schule mit erweitertem Gestaltungsraum setzt die Ziele von Leitsatz 8 um. Dieser befasst sich unter dem Titel Schulorganisation explizit mit der Stärkung der Kompetenzen und mit neuen Zuständigkeitsregelungen zwischen Kanton und Gemeinden sowie zwischen Gemeinden und Schulen. Um diese Überlegungen umzusetzen, wurde das Schulentwicklungsprojekt Schule mit erweitertem Gestaltungsraum (SEGRA) entwickelt, das vom Regierungsrat genehmigt wurde. Das Projekt stellt auf Vorarbeiten und Erfahrungen von vergleichbaren Projekten in anderen Kantonen ab; es ist eine Beteiligung von drei bis fünf Gemeinden vorgesehen. Die Gemeinden und Schulen erhalten dieser Tage eine detaillierte Orientierungsschrift des Projektes. In dieser Schrift werden das Projekt näher umschrieben, die Rahmenbedingungen dargelegt und über die Projektdurchführung informiert.

Der Entwicklung eines eigenen Profils der Schule wird ein hoher Stellenwert eingeräumt. So soll jede der fünf Schulen ein lokales Schulleitbild entwickeln können, welches Zweck, längerfristige Ziele, Werte und Verhaltensgrundsätze beschreibt. Weiter soll ein Schulleitungsmodell erarbeitet werden, welches die Zusammenarbeit zwischen Schulpflege - Schulleitung - Lehrerschaft regelt. Das Projekt lässt es zu, dass Einzelprojekte mit verschiedenen Schwerpunkten durchgeführt werden können. Jede beteiligte Schule entwickelt im Rahmen der Vorgaben ihr Modell, in welchen Bereichen Zuständigkeiten neu geregelt werden. Mögliche Arbeitsschwerpunkte sind: Arbeitseinsatz der Lehrpersonen (Konkretisierung des Berufsauftrags), Schulleitungsmodell, Zusammenarbeitsmodelle (Kindergärtnerinnen, Lehrerschaft, Schulpflege, Schulleitung), Kompetenzenregelungen, Qualitätsentwicklung der Schule.

Die Verantwortung für das Projekt liegt beim Erziehungsdepartement, das sich verpflichtet, die Schulen durch die Pädagogische Arbeitsstelle zu begleiten und das Projekt im Rahmen der bewilligten Kredite zu fördern (Schulbegleitung, Stundenpool etc.). Für das Einzelprojekt einer Gemeinde zeichnet die Schulpflege verantwortlich. Es ist auch festgehalten, welche Bestimmungen gemäss Schulgesetz während der Dauer des Projektes in Kraft bleiben.

Die Gemeinden bewerben sich mit ihren Schulen um die Teilnahme. Aufgrund der Eingabe werden Gespräche geführt, worauf die Departementsleitung über die Auswahl der Gemeinden und Schulen entscheidet. In einem Vertrag, der dem Erziehungsrat zur Genehmigung unterbreitet wird, werden die Modalitäten der Einzelprojekte festgehalten. Im ersten Projektjahr entwickeln die Schulen ihr Leitbild und ein mögliches Schulleitungsmodell, das in der zweiten Phase erprobt wird. Das Projekt beginnt mit dem Schuljahr 1998/99. In der Phase 3 (ab 2000) ist eine schrittweise Generalisierung nach Auswertung der im Projekt gemachten Erfahrungen vorgesehen. Als Projektleiterin wird Margreth Cueni eingesetzt.

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