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Starke Zentrumsgemeinden :
Grosse Leistungen für die Agglomerationen

Die aargauischen Zentrumsgemeinden sind finanziell stark. In der Beantwortung der Interpellation Marcel Guignard hält der Regierungsrat fest, dass die Aargauer Wirtschaftsstandorte nicht primär von den aktuellen Reformvorhaben belastet sind, sondern von den laufenden kostendynamischen Aufgaben. Dies gilt für alle Gemeinden und wird in der aggregierten Finanzanalyse für Kanton und Gemeinden (AFAG) aufgezeigt, die nach 2005 zum zweiten Mal aktualisiert und weiterentwickelt wurde.

Grossrat Marcel Guignard, Aarau, stellt in seiner Interpellation Fragen zu den Auswirkungen der Reformvorhaben NFA, Steuergesetzrevision und Revison APK-Dekret. Er vermutet, dass die Zentrumsgemeinden der Agglomerationen Aarau, Baden, Brugg, Lenzburg, Rheinfelden, Wohlen, Zofingen und Zurzach höher belastet werden als der Durchschnitt der Gemeinden. Dies sei gemäss Guignard nicht mit dem Entwicklungsleitbild zu vereinbaren, wonach die Agglomerationen als Motoren der Wirtschaft aufzuwerten seien.

Finanzielle Stärke trotz Zentrumslasten

Mit Hinweis auf die Aggregierte Finanzanalyse 2006 (AFAG) und verschiedene Kennzahlen der Gemeinden hält der Regierungsrat fest, dass die Aargauer Zentrumsgemeinden finanziell starke Körperschaften sind. Sie tragen erhebliche Zentrumslasten, wobei die Agglomerationsgemeinden sich zum Teil nicht entsprechend ihrem Nutzen an diesen Kosten beteiligen. Dank ihrer Steuerkraft stehen die Zentrumsgemeinden im kantonalen Vergleich gut da, wobei einzelne Agglomerationsgemeinden noch tiefere Steuerfüsse aufweisen.

NFA, Steuergesetz und APK-Dekret

Die Auswirkungen der NFA auf die in der Interpellation genannten acht Zentrumsgemeinden bewegen sich in einer engen Bandbreite von minus einem bis plus zwei Steuerprozenten. Die Steuergesetzrevision belastet die Wirtschaftsstandorte stärker, da diese höhere Steuererträge von den juristischen Personen aufweisen. Hingegen ist zu erwarten, dass besonders diese Gemeinden längerfristig von dieser Reform profitieren werden. Die Revision des APK-Dekrets betrifft nicht alle Gemeinden, da nicht alle der APK angeschlossen sind.

Keine Strukturpolitik mit NFA und Steuergesetz

Der Regierungsrat sieht davon ab, mit der NFA-Umsetzung und der Steuergesetzrevision Gemeindestrukturpolitik zu betreiben. Auch ist keine erneute Revision des Finanz- und Lastenausgleichs (FLA) beabsichtigt. Die erst auf den 1. Januar 2006 in Kraft getretene Revision des FLA soll zuerst Wirkung entfalten. Der Ausgleich von Zentrumslasten zwischen Zentrums- und Agglomerationsgemeinden und die Gemeindstrukturen im Allgemeinen werden im Rahmen des Projekts Gemeindereform Aargau geprüft.

Handlungsspielraum von Konjunktur abhängig

Die AFAG 2006 zeigt auf, dass der Handlungsspielraum des Kantons und der Gemeinden aufgrund der guten Konjunktur in den Jahren 2005 und 2006 generell zugenommen hat. Der künftige Handlungsspielraum für Gemeinden und Kanton hängt stark von der Höhe des Wirtschaftswachstums und der Einnahmenentwicklung ab. Dabei werden die Zentrumsgemeinden als Wirtschaftsstandorte zusammen mit den Agglomerationsgemeinden weiterhin eine wichtige Funktion einnehmen.

Erläuterungsbericht und Ergebnisse der AFAG 2006: www.ag.ch/gemeindeabteilung

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