Standortförderungsgesetz genehmigt
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Vorberatende Grossratskommission will Wirtschaftsstandort Aargau gezielt stärken
Die grossrätliche Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) hat dem Gesetz über die Standortförderung mehrheitlich zugestimmt. Mit der Standortförderung soll das Ziel der Stärkung der Attraktivität des Kantons Aargau als Wirtschaftskanton generell verfolgt sowie die administrative Entlastung der Unternehmen akzentuierter angegangen werden.
An ihrer Sitzung vom 28. November 2008 hat die grossrätliche Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) unter dem Vorsitz von Hansjörg Knecht (Leibstadt) das Gesetz über die Standortförderung beraten und diesem mehrheitlich zugestimmt. Das Gesetz umfasst Massnahmen der Standortentwicklung, der Standortpflege und des Standortmarketings.
Eine Mehrheit der Kommission betrachtete das Standortförderungsgesetz als notwendige Grundlage für die aktive Gestaltung und Vermarktung von attraktiven Standortfaktoren und optimalen Rahmenbedingungen. In diesem Zusammenhang betonte die Kommission die Wichtigkeit der Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Angesichts dessen sowie aufgrund der aktuellen Wirtschaftssituation stimmte eine Kommissionsmehrheit dem Standortförderungsgesetz zu. Die Ausrichtung auf Unternehmen im Bereich zukunftsgerichteter Technologien war zwar in der Kommission nicht bestritten, soll aber nicht explizit im Gesetz erwähnt werden, wie dies der Regierungsrat beantragt. Das Ziel der Stärkung der Attraktivität als Wirtschaftskanton soll generell verfolgt werden. Verstärkt wurde auch der Passus bei der administrativen Entlastung von Unternehmen und Privatpersonen. So sollen Massnahmen getroffen werden zur Beseitigung und Vermeidung von unnötigen rechtlichen Einschränkungen und Belastungen.
Die Gegner der Vorlage bezeichneten das Standortförderungsgesetz als "toten Buchstaben". Zwar befürworteten sie, dass der Kanton im Bereich Standortförderung aktiv ist, jedoch sehen sie mit einem neuen Gesetz die Gefahr von Aktivismus der Verwaltung und einer Aufblähung der Administration. Ebenfalls wurden ordnungspolitische Bedenken geäussert in Bezug auf mögliche Massnahmen. Ihrer Meinung nach ist vielmehr bei den konkreten Rahmenbedingungen anzusetzen.