Standortförderungsgesetz
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Start der Anhörung
Für die Förderung des Wirtschafts- und Wohnstandorts Aargau fehlten bisher klare Ziele und eine rechtliche Grundlage. Mit dem Standortförderungsgesetz sollen diese Lücken gefüllt und die Stellung des Kantons Aargau im nationalen und internationalen Standortwettbewerb gestärkt werden.
Der Kanton Aargau verfügt über vielfältige Stärken als attraktiver Standort für Unternehmen und Privatpersonen (Bildungs- und Forschungsein-richtungen, Verkehrsinfrastruktur, moderate Steuern, Verfügbarkeit von Arbeitskräften und Landreserven, Sicherheit, etc.). Mit einer gezielten und systematischen Standortförderung auf der Grundlage des Standortförderungsgesetzes sollen diese Stärken noch besser genutzt werden.
Die Standortförderung hat eine Querschnittsfunktion zwischen verschiedenen Politikbereichen und besteht aus drei Komponenten: Standortentwicklung, Standortpflege und Standortmarketing.
Mit der Standortentwicklung werden attraktive Rahmenbedingungen für Unternehmen und Privatpersonen in verschiedenen Bereichen geschaffen (Forschung und Bildung, Wissens- und Technologietransfer, Arealentwicklung, Steuern, regionale Organisationen). Einen besonderen Schwerpunkt bildet die administrative Entlastung der Unternehmen, v. a. der KMU.
Die ansässigen Unternehmen sind das Rückgrat der aargauischen Wirtschaft. Die Standortpflege umfasst Massnahmen zur Förderung ihrer Standorttreue und zur Erleichterung ihrer Entwicklung (Koordination von Verwaltungsverfahren, Vermittlung von Kontakten sowie Bereitstellung von Informationen und Grundlagendaten).
Das Standortmarketing fördert die Gründung und Neuansiedlung von Unternehmen, die Wohnsitznahme von natürlichen Personen und das touristische Dachmarketing. Eine zentrale Anlaufstelle in der kantonalen Verwaltung vereinfacht für neue und ansässige Unternehmen den Behördenzugang und die Verfahrenskoordination.
Der Gesetzesentwurf ist als Rahmengesetz konzipiert, das sich auf wesentliche Regelungsbereiche konzentriert und nur wenige Bestimmungen umfasst. Er verzichtet auf interventionistische Massnahmen wie einzelbetriebliche finanzielle Zuschüsse.
Eine erfolgreiche Standortförderung setzt auf kantonaler, nationaler und internationaler Ebene eine enge Zusammenarbeit mit zahlreichen Partnern voraus. Das Standortförderungsgesetz schafft die entsprechende Rechtsgrundlage.
Die Anhörung dauert bis 10. September 2008. Die Inkraftsetzung ist auf den 1. Januar 2010 geplant.
Die Unterlagen sind unter www.ag.ch/vernehmlassungen abrufbar.