Staffeleggstrasse auf der Zielgeraden
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Verbesserungen bleiben noch möglich
Der Regierungsrat fasste die letzten Beschlüsse zu den noch hängigen Projektverfahren. Genehmigt wurden das generelle Projekt der Teilregulierung, die Änderung der Bau- und Nutzungsordnung mit Kulturlandplan von Küttigen und Biberstein im Gebiet der Teilregulierung Staffeleggstrasse sowie das Ergänzungsprojekt der ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen im Rohrer Schachen.
1993 hat der Regierungsrat das Bauprojekt mit denökologischen Ausgleichsmassnahmen für die neue Staffeleggstrasse NK 107 genehmigt und das Baudepartement beauftragt, eine Teilregulierung durchzuführen.
Aus Sicht des Regierungsrates hätte das Projekt Staffeleggstrasse 1994 baureif sein können. Ein Baubeginn war auf 1996 vorgesehen.
In teilweiser Gutheissung verschiedener Beschwerden gegen das Bauprojekt entschied das Verwaltungsgericht 1994 (Zustllung Mai 1995), mit dem Bau der NK 107 dürfe erst begonnen werden, wenn die rechtlich erforderlichen landschaftspflegerischen und ökologischen Ausgleichsmassnahmen in grundeigentümerverbindlicher Form rechtskräftig geworden seien. Diese Arbeiten sind nun abgeschlossen.
Das generelle Projekt der Teilregulierung enthält die baulichen Anpassungen des Flurwegnetzes unter Berücksichtigung der Neuordnung des Grundeigentums. Mit der Änderung der Kulturlandpläne und der Bau- und Nutzungsordnungen im Gebiet der Teilregulierung der Gemeinden Küttigen und Biberstein sind die vom Verwaltungsgericht geforderten ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen nun grundeigentümerverbindlich festgelegt.
Als Kernstück des Ergänzungsprojektes im Rohrer Schachen wird der Aare-Hochwasserschutzdamm zurückverlegt. Dieser ermöglicht die Wiederherstellung einer Weichholz-Aue. Das ergibt eine Synergie: Vorgeschriebener ökologischer Ausgleich für den Strassenbau, aber gleichzeitig ein Stück Auenlandschaft.
Nun können die neuen Flurwege mit geringen späteren Anpassungen im Gebiet der Überführungen über die Staffeleggstrasse vor dem Bau des Zubringers erstellt werden. Ein provisorischer Antritt des neuen Besitzstandes ist auf den Herbst 2000 möglich.
Bei der Strasse folgt - basierend auf den rechtskräftigen Plänen - die Detailprojektierung. Gleichzeitig und parallel dazu werden Möglichkeiten für lokale Verbesserungen des Projektes geprüft. Der Baubeginn hängt von den finanziellen Möglichkeiten der Strassenkasse und von den Prioritäten im Strassenbau ab. Aus heutiger Sicht ist nach wie vor der Baubeginn in den Jahren 2002/2003 möglich.