Stärkung der Staatsleitung im Kanton Aargau
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Start der Anhörung zur Revision des Gesetzes über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen
Die Verwaltung des Kantons Aargau arbeitet seit fünf Jahren wirkungsorientiert auf der Grundlage des Gesetzes über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF). Ein Revisionsbedarf des GAF ergibt sich aus der 2008/09 durchgeführten Evaluation der wirkungsorientierten Verwaltungsführung und insbesondere aus den Entwicklungen der Rechnungslegung. Mit der vorliegenden Revision möchte der Regierungsrat das harmonisierte Rechnungslegungsmodell HRM2 einführen.
Am 1. Januar 2006 führte der Kanton Aargau die wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WOV) ein. Der Kanton Aargau hat ein im interkantonalen Vergleich gutes WOV-System, das dem Standard der modernen Staatsführung entspricht. Dies bestätigte die 2009 abgeschlossene externe WOV-Evaluation.
Trotzdem ergibt sich aus zwei wichtigen Gründen ein Revisionsbedarf: Erstens zeigte die Evaluation und die bisherigen Erfahrungen der wirkungsorientierten Verwaltungsführung, dass die Instrumente der Steuerung von Aufgaben und Finanzen weiter zu entwickeln sind. Insbesondere die Lese- und Benutzerfreundlichkeit des Aufgaben- und Finanzplans (AFP) muss verbessert werden. Zweitens genügt das heutige Aargauer Rechnungsmodell den heutigen Anforderungen nicht mehr. Zudem ist es schwer verständlich. Aufgrund dieses Handlungsbedarfs schlägt der Regierungsrat Anpassungen und Änderungen in den vier Bereichen Steuerung von Aufgaben und Finanzen, Rechnungslegung, Schuldenbremse und Kreditrecht vor.
Stärkung der Staatsleitung und erhöhte Transparenz
Mit der GAF-Revision werden die Instrumente, Zuständigkeiten und Verfahren optimiert, die Staatsleitung gestärkt und die Transparenz über die staatlichen Aktivitäten erhöht. Insbesondere die Lesefreundlichkeit des Aufgaben- und Finanzplans soll verbessert werden. Parlament und Regierung erhalten ein zeitgemässes Führungsinstrumentarium, in dem die Kompetenzen des Grossen Rats und des Regierungsrats klarer festgelegt sind.
Einführung des harmonisierten Rechnungslegungsmodells (HRM2)
Das Rechnungsmodell des Kantons Aargau unterscheidet sich gegenüber den in der Privatwirtschaft und dem Schweizer Gemeinwesen angewendeten Rechnungsmodellen und Standards insbesondere im Bereich der Abschreibungsregeln. Mit der GAF-Revision schlägt der Regierungsrat ein Abschreibungsmodell mit einem periodengerechten, wahrheitsgetreuen und vergleichbareren Ausweis der Investitionen vor, wie es die meisten Gemeinwesen der Schweiz kennen.
Schuldenbremse, Ausgleichsreserve und Kreditrecht
Im Bereich der Schuldenbremse soll das heutige System beibehalten werden. Dazu soll die heutige "Bilanzausgleichsreserve" im Gesetz als "Ausgleichsreserve" verankert werden. Mit der geplanten Revision wird das Kreditrecht wo möglich vereinfacht und harmonisiert werden.
Der Bericht zum revidierten Gesetz über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF) geht bis am 22. Dezember 2010 in die Anhörung. Das revidierte Gesetz soll nach dem Fahrplan des Regierungsrats mit Wirkung für das Jahr 2014 in Kraft gesetzt werden.