Staatsvertrag würde Rechtssicherheit bringen
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Der Regierungsrat nimmt zum Staatsvertrag mit Deutschland Stellung
Der mit Deutschland ausgehandelte Staatsvertrag über die Benutzung des süddeutschen Luftraums für An- und Abflüge zum Flughafen Zürich weist teilweise kritische Aspekte auf. Trotzdem stimmt der Regierungsrat dem Staatsvertrag zu, insbesondere weil eine Ablehnung keine Rechtssicherheit und dem Aargau noch mehr Belastungen bringt sowie den für die Wirtschaft bedeutenden Flughafen beeinträchtigen könnte. Der Regierungsrat hält an der ablehnenden Haltung zum gekröpften Nordanflug fest.
Nach einem gut zehnjährigen "Fluglärmstreit" konnten sich die Verhandlungsdelegationen der Schweiz und Deutschlands anfangs Juli 2012 auf eine vertragliche Lösung einigen. Mit dem Staatsvertrag werden die Sperrzeiten über Süddeutschland für Anflüge auf den Flughafen Zürich neu geregelt. Gegenüber heute wird die Zahl der Anflüge über Süddeutschland um knapp 20 Prozent reduziert. Über welche Regionen diese Anflüge neu geführt und wie die Starts neu verteilt werden, wird im Staatsvertrag nicht geregelt. Dies soll in einem anschliessenden Sachplanverfahren festgelegt werden. Deshalb bleibt auch bei einer Annahme des Staatsvertrags eine grosse Unsicherheit bezüglich der Auswirkungen auf den Kanton Aargau.
Vor- und Nachteile des Staatsvertrags
Aus sachlichen und rechtlichen Überlegungen kommt der Regierungsrat jedoch zum Schluss, dass dem Vertrag zugestimmt werden kann. Er musste feststellen, dass die heutige Rechtslage eine Gleichbehandlung der Bevölkerung dies- und jenseits des Rheins nicht so gewährleistet, wie wenn keine Landesgrenze bestehen würde. Entsprechende Rechtsmittel der Schweiz gegen dieses heutige Regime waren bisher chancenlos. Mit einer Ablehnung des Staatsvertrags würde die Schweiz ein unkalkulierbares Risiko übernehmen, dass Deutschland die Regeln für die Benutzung des süddeutschen Luftraums einseitig und kurzfristig verschärfen würde. Demgegenüber bringt die Annahme des Staatsvertrags Rechtssicherheit und ermöglicht dem Flughafen ein moderates nachhaltiges Wachstum.
Es gibt auch Starts
Der Regierungsrat bewertet das Verhandlungsergebnis nur teilweise als befriedigend und bedauert, dass Nordstarts geradeaus nach wie vor nicht zulässig sind. Unabhängig von einer allfälligen Einführung des gekröpften Nordanflugs muss der Aargau mit einer Mehrbelastung rechnen, weil mit einer Umverteilung der Starts zu rechnen ist. Der Regierungsrat verlangt deshalb, dass in der Botschaft des Bundesrates auch die Auswirkungen auf das Abflugregime aufgezeigt werden.
Kein gekröpfter Nordanflug von Westen
Zur schweizinternen Umsetzung des Staatsvertrags wird sich der Regierungsrat in einer gesonderten Stellungnahme im Rahmen des Konsultationsverfahrens im November 2012 äussern. Er hält jedoch heute schon unmissverständlich fest, dass der gekröpfte Nordanflug mit Anflug von Westen in Kombination mit der Startroute über das Surbtal grundsätzlich abgelehnt wird.